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Materialpaket: Kinderrechte im Internet

Heute, am 21. Oktober, ist der Tag der Kinderseiten. An diesem Tag geht es um Online-Angebote für Kinder. Das Internet ist ein wichtiger Teil der Lebenswelt von Kindern und jungen Menschen. Hier suchen sie nach Informationen, lernen, spielen und tauschen sich mit anderen aus. In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 zu Kinderrechten im digitalen Umfeld steht, dass alle Kinderrechte wie die Rechte auf Schutz, Förderung, Beteiligung und Gleichberechtigung – auch im digitalen Raum uneingeschränkt gelten. 

Pädagogische Fachkräfte und Lehrer:innen stehen vor der wichtigen Aufgabe, Kinder in ihrer digitalen Entwicklung zu begleiten und ihre Rechte auch im digitalen Raum zu schützen und zu stärken. Mit unserem Materialpaket stellen wir Fachtexte, Webangebote, Podcasts, Arbeitsmaterialien sowie analoge und digitale Spiele vor, die Lehrer:innen und Fachkräfte in ihrer Arbeit zu digitalen Kinderrechten unterstützen. 

Die UN-Kinderrechtskonvention gilt uneingeschränkt im Internet und im digitalen Raum. In diesem Artikel stellen wir die Kinderrechte vor, die sich auch in unserer Materialsammlung wiederfinden: 

Verschiedene Websites setzen das Recht auf kindgerechte Medien und viele weitere Rechte um: Zum Beispiel das Recht auf Beteiligung (Artikel 12 der UN-Kinderrechte), wenn es Mitmach-Angebote für Kinder auf der Website gibt und das Recht auf Bildung (Artikel 28 und 29 der UN-Kinderrechte), wenn sie kindgerecht über ein Thema informieren. In den kurzen LinkClips von Seitenstark werden Websites für Kinder vorgestellt. Auf kindersache.de können Kinder sich altersgerecht über ihre Rechte informieren. Auf najuversum.de erfahren Kinder etwas über die Umwelt. In dem Podcast Was geht …? – Act On! sprechen Jugendliche über ihren Umgang mit Social Media und Medienkonsum. 

In dem Browsergame Sherlock Phones können Kinder zwischen 7 und 13 Jahren ihr Medienwissen testen. In dem digitalen Lernspiel Hidden Codes lernen die Spieler:innen, online Situationen rechter und islamistischer Radikalisierung sowie Queerfeindlichkeit zu erkennen und darauf zu reagieren (7.- bis 12. Klasse). In dem Anti Rumour Serious Game geht es darum, Fake News und Verschwörungserzählungen zu erkennen. Mit den Onlinespielen werden zum Beispiel das Recht auf Information (Artikel 13 der UN-Kinderrechte) und das Recht auf Bildung (Artikel 29 und 29 der UN-Kinderrechte) umgesetzt. 

Empfehlenswerte Arbeitsmaterialien und Spiele zur Vermittlung von Kompetenzen im Medienbereich sind zum Beispiel Medienerziehung in der Kita für die Arbeit mit den Eltern und die Reflexion im Team. Das Memory Kinderrechte & Medien – ein gutes Paar! richtet sich an Kinder zwischen 8 und 12 Jahren. Das Kartenset und das Poster Kinderrechte in der digitalen Welt sind für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren. Die Materialien können genutzt werden, um mit Kindern über ihre digitalen Rechte ins Gespräch zu kommen.  

Die Broschüre Sicher im Internet unterwegs richtet sich an Kinder und Jugendliche und vermittelt in Leichter Sprache, wie persönliche Daten im Internet geschützt werden können. Neben dem Recht auf Schutz (Artikel 19 der UN-Kinderrechte) kommt hier das Recht auf Privatsphäre (Artikel 16 der UN-Kinderrechte) zum Tragen. Auf die Risiken, die mit dem Teilen von Kinderbildern im Internet verbunden sind, wird in der Broschüre Sharing is not Caring aufmerksam gemacht. 

Pädagogische Fachkräfte und Lehrer:innen finden auf der Karte der Kinder-Internet-Landschaft eine Übersichtskarte mit Internetangeboten für Kinder und einer Kennzeichnung, welche Angebote die Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe umsetzen. Einen aktuellen Überblick zum Thema gibt es im Dossier Kinderrechte in der digitalen Welt. kidlex ist eine Schweizer Online Kinderrechteplattform mit künstlicher Intelligenz, die auf Fragen zu Kinderrechten antworten kann und bei der Reflexion pädagogischer Prozesse unterstützt. 

Weitere fachliche Perspektiven zu Kinder- und Jugendarbeit im digitalen Raum gibt es in dem Sachbuch Post-Digitale Kinder- und Jugendarbeit. In den Leitlinien der EU-Kommission zum Schutz Minderjähriger im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) finden sich Empfehlungen, die Online-Plattformen dabei helfen sollen, Nutzer:innen unter 18 Jahren zu schützen. In der Studie How to sell Democracy online (fast) wurde untersucht, wie junge Menschen über TikTok und Instagram für demokratische Inhalte erreicht werden können. 

Das gesamte Materialpaket ist auf unserem Instagram-Kanal zu finden. Die einzelnen Bildungsmaterialien werden auf dem Kinderrechte-Portal vorgestellt.