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Materialpaket: Kinderrechte im Museum

Heute, am 18. Mai, ist der Internationale Museumstag. Museen haben als außerschulische Lern- und Bildungsorte eine wichtige Rolle für Kinder und junge Menschen. Hier können sie spielerisch und selbstbestimmt experimentieren, mitgestalten und sich austauschen. Junge Menschen haben ein Recht auf Kultur, festgeschrieben in Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention.

In unserem Materialpaket zu Kinderrechten im Museum haben wir vielfältige Materialien für pädagogische Fachkräfte und Lehrer:innen zusammengestellt, die Kinderrechte an ihre Bildungsorte holen wollen.

Foto: Eva von Schirach und Tim Gassauer

Welche Kinderrechte gehören ins Museum? Artikel 31 schreibt das Recht auf kulturelle Teilhabe für Kinder fest. Die Artikel 28 und 29 beschreiben das Kinderrecht auf Bildung und die damit verbundenen Ziele. Gerade in der frühkindlichen Bildung sind es oftmals Ansätze aus der Kulturellen Bildung, die Kindern Erlebnisse von Selbstwirksamkeit in ihren Lernprozessen ermöglichen. In Kinder- und Jugendmuseen finden junge Menschen altersgerecht aufbereitete Themen, die sie interessieren und ihre Kreativität wecken. Hier wird, anders als in anderen Museen, dazu eingeladen, selbst zu experimentieren und durch das Ausprobieren spielerisch neue Zusammenhänge zu entdecken. Auf einer Übersicht des Bundesverbands Deutscher Kinder- und Jugendmuseen können Kindermuseen in der Nähe gefunden werden.

Und wie sieht es mit Kulturorten aus, die bisher eher Erwachsene als Zielgruppen angesprochen haben? Etablierte Kultureinrichtungen wie Museen, Opernhäuser und Theater in Deutschland haben sich im Rahmen des Förderprogramms Kunst und Spiele dafür geöffnet, ihre Räumlichkeiten und Programme kinderfreundlicher zu gestalten. In einer Broschüre berichten sie über ihre Erfahrungen.

Artikel 12 der UN-Kinderrechte ist das Recht auf Beteiligung von Kindern und jungen Menschen. Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. hat zehn Ideen für Aktionen zu den Kinderrechten herausgegeben. Lehrkräfte, die die Kinderrechte in ihren Unterrichtseinheiten kreativ aufgreifen wollen, finden hier Impulse für die künstlerische Arbeit zu Kinderrechten. Dabei entstehen Ausstellungen, Filme, Kreidebilder oder selbst gestaltete Stühle. Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung zeigt mit der Website und Karte des Projektes Machmamit! Einrichtungen und Orte in Deutschland, die kulturelle Angebote mit Kindern und jungen Menschen umsetzen.

Foto: Eva von Schirach und Tim Gassauer

Die Perspektiven von jungen Menschen auf ihre Lebenswelten werden oft als Jugendkulturen, Popkultur oder Subkultur bezeichnet. Im Archiv der Jugendkulturen werden Bücher, Flyer und Plakate aus diesen verschiedenen Kulturen gesammelt. Sie repräsentieren das Kinder- und Jugendrecht auf kindgerechte Medien, zu finden in Artikel 17 der UN-Kinderrechtskonvention.

Kunst und Kultur sollen für alle da sein. Das heißt, dass Kinder und junge Menschen nicht aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrer Hautfarbe oder aufgrund von Beeinträchtigungen diskriminiert werden sollen. Das steht in Artikel 2 der UN-Kinderrechtskonvention. Wie antisemitismus- und rassismuskritische Bildungsarbeit in Kooperationen von Schulen und Museen umgesetzt werden kann, zeigt der Blick auf zwei Outreach-Programme des Jüdischen Museums Frankfurt/Main. Der inklusive Zugang zum Leben in der Gemeinschaft wird durch Artikel 23 der Kinderrechte festgeschrieben. Menschen mit Sehbeeinträchtigungen finden auf der Website des Vereins Anderes Sehen barrierefreie und inklusive Ausstellungen, die ohne Voranmeldung besucht werden können.

Foto: Eva von Schirach und Tim Gassauer

Ausstellungen über die Kinderrechte selbst bieten eine wunderbare Möglichkeit, die Kinderrechte kennenzulernen. Auch dahinter steckt ein Kinderrecht: Laut Artikel 42 sollen die Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention unter Kindern und Erwachsenen bekannt gemacht werden. Ausstellungen über Kinderrechte zum Ausleihen oder als Poster zum Download gibt es beim Familienministerium, beim Paritätischen Wohlfahrtsverband und bei Unicef.

Dies ist keine vollständige Aufzählung der Kinderrechte, die im Museum eine Rolle spielen, sondern orientiert sich an den angesprochenen Rechten in der Materialauswahl. Das gesamte Materialpaket ist auf unserem Instagram-Kanal zu finden. Die einzelnen Materialien werden auf dem Kinderrechte-Portal vorgestellt.

Die Bilder zu diesem Beitrag werden mit freundlicher Genehmigung des MACHmit! Museums Berlin zur Verfügung gestellt. Das MACHmit! Museum ist eine Mitgliedsorganisation des Netzwerks Kinderrechte. Das Museum hat einen Kinderbeirat als eigenes Beteiligungsgremium. Ausstellungen werden immer mit Blick auf die in ihnen vorkommenden Kinderrechte entwickelt.

Foto: Eva von Schirach und Tim Gassauer