BeteiligungSchutz vor Gewalt

Good-Practice Kinderschutz

Es bewegt sich was in Sachen Kinderschutz in unserem Netzwerk! Seit September 2020 besitzt unser Netzwerk eine Kinderschutzrichtlinie.

Bei der Befragung unserer Mitglieder zum Thema Kinderschutz im Frühjahr 2021, stellte sich heraus, dass Kinderschutz und die Implementierung von Kinderschutzkonzepten wichtige Themen in unserem Netzwerk sind. Ein Ergebnis der Umfrage ist ein großer Bedarf an Austausch und Vernetzung. Dies zeigten auch die Beiträge bei unserer Mitgliederversammlung am 16. Juni, bei der wir die Ergebnisse der Befragung und unsere Schritte bei der Implementierung vorgestellt haben.

Wir merken, dass eine KSR sehr hilfreich ist, wenn jemand neu im Team startet, um gemeinsame Grundlagen und Haltungen klar positioniert weiter zu geben.“

“Eine KSR gibt einen roten Faden und Handlungssicherheit.”

Deshalb stellen wir auf der Seite Good-Practice Kinderschutz beispielhafte Kinderschutzkonzepte aus dem Netzwerk Kinderrechte vor. Gerne können Sie uns für diesen “Sharepoint” von guten Beispielen weiteres Material zusenden, an Kinderschutz@netzwerk-kinderrechte.de

Sich inspirieren lassen und gute Beispiele aufgreifen, ist ausdrücklich erlaubt.

Ab 2022 wollen wir auch Fragestunden und Fortbildungen anbieten. Diese sollen Organisationen, die sich auf den Weg machen wollen, unterstützen und denjenigen Hilfestellung geben, die sich in Sachen Kinderschutz weiterentwickeln wollen oder ihr Konzept evaluieren möchten.

Inhaltliche Weiterentwicklung unserer Kinderschutzrichtlinie

In unserem Netzwerk wurden wir in den vergangenen Jahren häufig angesprochen, z.B. von Medienschaffenden, die Interviews oder Filmbeiträge mit den Kindern und Jugendlichen führen wollen, die an unserem Zweiten Kinderrechtereport an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes mitgewirkt haben. Die Kinder und Jugendlichen hat dieses Interesse gefreut. Es hat sie motiviert, ihre Erfahrungen mit anderen zu teilen. Sie haben gerne ihre Erfahrungen weitergegeben und waren motiviert, die Kinderrechte mit ihrem ganz persönlichen Engagement bekannter zu machen. Zusätzlich kann mediale Berichterstattung wesentlich zur Verwirklichung der Kinderrechte beitragen.

Deshalb haben wir in Anhang 6 unserer Kinderschutzrichtlinie Empfehlungen für das Interviewen von Kindern und Jugendlichen formuliert. Beim Befragen von Kindern und Jugendlichen können diese Empfehlungen als ethische Richtschnur dienen. Die aufgeführten Grundprinzipien sollten befolgt werden, um sicherzustellen, dass die Würde und Rechte von Kindern und Jugendlichen geachtet werden. Denn auch beim Interviewen ist es wichtig, auf Augenhöhe zu kommunizieren und die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu beachten. Das ist in der Praxis leider nicht immer der Fall. Kindern und Jugendlichen, die an Interviews teilnehmen und sich engagiert einbringen möchten, darf nicht das Gefühl gegeben werden, dass sie nicht ernst genommen oder vorgeführt werden. Stattdessen müssen Erwachsene bei der Durchführung von Interviews mit Kindern und Jugendlichen, das Wohl, der Schutz und die Sicherheit von Kindern und auch die Mitgestaltungsrechte von den Personen, die sie interviewen, beachten.

Kirsten Schweder