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Fokus Vormundschaft: Menschenhandel mit Kindern

Was ist Menschenhandel? Gibt es Menschenhandel in Deutschland? Auch mit Kindern? Wenn Jugendhilfe doch für alle Kinder zuständig ist, wie unterstützt sie Kinder, die eine solche Geschichte haben?

Der am 10. November 2016 veröffentlichte Bericht der National Coalition Deutschland, im Auftrag von ECPAT, ist Teil des EU-Projektes ˜Reinforcing Assistance to Child Victims of Trafficking¨. Das Eu-Projekt soll dazu beitragen Kinder als Opfer von Menschenhandel in den fünf EU-Ländern Belgien, Niederlande, Großbritannien, Frankreich und Deutschland zu verbessern.

Der deutsche Bericht erläutert die verschiedenen Formen der Vormundschaft und legt dar, wie und wann jede Form Kinder unterstützen kann. Damit wird auch analysiert, wo die wichtigsten Hindernisse für effektiven Kinderschutz liegen.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie zu Menschenhandel 2016 ermöglicht es der Polizei, Menschenhandel wie im europäischen Ausland auch über sexuelle Ausbeutung und Arbeitsausbeutung hinaus zu verfolgen. Hier beginnt gerade eine Weitung des Begriffs Menschenhandel, der eine besseren Schutz für minderjährige Opfer ermöglicht. Doch kommt eine Gesetzänderung nicht in der Praxis an, bleiben die Opfer von Menschenhandel weiter ungeschützt.