Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sollen für die Kinder und Jugendlichen zu Verfügung stehen, die sie brauchen. Individuell auf die Bedürfnisse zugeschnitten, unabhängig von Nationalität oder Aufenthaltsperspektive. Einen Unterschied zwischen Flüchtlingskindern und deutschen Kindern zu machen, lehnt die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ab.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund thematisierte am 17. Mai in der Rheinischen Post die schwierige finanzielle Situation der Kommunen bei der Betreuung von jungen geflüchteten Menschen. Das Deutsche Kinderhilfswerk forderte daraufhin die Beibehaltung der geltenden Standards von Unterbringung, Versorgung und Betreuung von geflüchteten Kindern.
Die National Coalition Deutschland ist wie das Deutsche Kinderhilfswerk davon überzeugt, dass wir auch unter Kostendruck keine Zwei-Klassen-Kinder- und Jugendhilfe schaffen dürfen, in der Leistungen für geflüchtete Kinder und Jugendliche nicht mehr ihren Bedürfnissen entsprechend bereitgestellt werden, sondern das Einsparen von Ausgaben im Zentrum steht. Ob sogenannte ¨schwer erziehbare˜ deutsche Kinder oder andere Kinder in einer Notlage; jedes Kind braucht eine Versorgung, die seinem Bedarf und damit dem Kindeswohl entspricht. Die Kinder- und Jugendhilfe sieht dies momentan genauso vor. Eine Einschränkung schafft Ungleichbehandlung.
Über die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe hinaus brauchen geflüchtete Kinder – wie alle anderen Kinder auch – Zugang zu Bildung, zu Gesundheitsleistungen und zu Recht. Kinderrechte von geflüchteten Kinder müssen in Deutschland auch verwirklicht werden.