Der UN Ausschuss für die Rechte des Kindes veröffentlicht regelmäßig Allgemeine Bemerkungen (General Comments) zur Kinderrechtskonvention) und klärt damit die Anwendung der Konvention für besondere Gruppen oder Lebenssituationen von Menschen unter 18 Jahren. Für die nächste Allgemeine Bemerkung sind die Rechte von Jugendlichen Thema – Input der Zivilgesellschaft ist bis zum 1. April 2015 auf Englisch, Französisch oder Spanisch an crc@ohchr.org willkommen.
- In der geplanten Allgemeinen Bemerkung zur UN-Kinderrechtskonvention zum Thema Jugend plant der Ausschuss mit folgenden Grundwerten an Adoleszenz oder Jugend herangehen:
- Respekt gegenüber den sich entwickelnden Fähigkeiten von Jugendlichen
- Anerkennung der sich verändernden Bedürfnisse während der Adoleszenz
- Jugend als positive Entwicklungszeit
- Umsetzung der Rechte von Jugendlichen sowohl jetzt als auch als langfristige Investition
- Anerkennung der Notwendigkeit von unterstützenden Übergängen in die Adoleszenz und ins Erwachsenenalter hinein
Obwohl sich die Situation von Jugendlichen weltweit stark unterscheidet, spricht der Ausschuss folgende Gemeinsamkeiten an:
- Wachsende Kluft zwischen den Erfahrungen der Jugendlichen und der ihrer Eltern oder anderen Bezugspersonen
- Stigmatisierung oder negative Wahrnehmung der Jugendlichen
- Unsichtbarkeit von Jugendlichen in der Politik und Fehlen eines ganzheitlichen Konzeptes für ihre Entwicklung
- Mangelndes Verständnis der jugendlichen Entwicklung
- Anspruch auf Schutz gegenüber wachsenden Fähigkeiten zur Teilhabe
- Jugendliche, die Verantwortung Erwachsener tragen
Weitere Informationen befinden sich auf der Webseite des UN Ausschusses für die Rechte des Kindes.