Ein Projekt der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V. in Kooperation mit der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte, dem Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. und der Kindernothilfe e.V.. Das Ergebnis soll am Beispiel des Zugangs zu Gesundheitsleistungen für begleitete Flüchtlingskinder in Deutschland zeigen, ob der Weg der Individualbeschwerde vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes oder der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Erfolg versprechender und wirksamer wäre.
Aktuelle Lage
Nach Deutschlands Ratifizierung des dritten Fakultativprotokolls der UN-Kinderrechtskonvention ist es Kindern, die in ihren Rechten verletzt wurden, nun seit April 2014 möglich, eine Individualbeschwerde vor dem UN-Kinderrechtsausschuss einzulegen. Da das Verfahren so jung ist, gibt es noch keinerlei Erfahrungen.
Bisher war die einzige Möglichkeit einer Beschwerde – nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs – die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Da jedoch eine kumulative Nutzung beider Optionen unzulässig ist, muss sich das Kind für eine Instanz entscheiden. Die Chancen und Grenzen beider Verfahren müssen daher sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.
Eine in Deutschland denkbare erste Individualbeschwerde wäre der Missstand, dass Kinder von Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus einen schlechteren Zugang zum Gesundheitssystem haben. Für diese Familien gilt das Asylbewerberleistungsgesetz, welches im Jahre 2012 in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als „unvereinbar mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ beurteilt wurde. Der Gesetzentwurf vom August 2014 enthält jedoch keine grundlegenden Verbesserungen bezüglich der Gewähr von Gesundheitsleistungen.
Das Projekt
Linda Gilliam und Ha Mi Le, Jurastudentinnen und Teilnehmerinnen der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte, werden während und nach ihrem Praktikum beim Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge, der National Coalition Deutschland, einem Besuch der Kindernothilfe in Duisburg und bei Prof. Payandeh in Düsseldorf dieses Schriftstück anhand eines Fallbeispiels erstellen. Insbesondere soll dabei berücksichtigt werden, ob es nationale Rechte gibt, die verletzt sind und gegen die ein innerstaatlicher Rechtsweg eröffnet sein könnte und was es bei dem Beschreiten beider Wege besonders zu beachten gilt.
Das Ergebnis des Projektes soll am Beispiel des Zugangs zu Gesundheitsleistungen für begleitete Flüchtlingskinder in Deutschland zeigen, ob der Weg der Individualbeschwerde vor dem UN-Kinderrechtsausschuss oder der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Erfolg versprechender und wirksamer wäre. Ziel ist es, Kindern und ihren Unterstützerinnen und Unterstützer wie Kinderrechts-/Nichtregierungsorganisationen eine Handlungsempfehlung zu erarbeiten.