Die Nürnberger Kinderversammlungen richten sich grundsätzlich an alle Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren im jeweiligen Bürgerversammlungsbereich. Nach vorheriger Absprache ist es jederzeit möglich, dass auch Kinder im Kindergartenalter an den Kinderversammlungen teilnehmen.
Die Kinderversammlungen sind ein kostenfreies, stadtteilbezogenes Angebot. Und finden 9 x im Jahr statt. Alle Kinder können ohne Zugangsbeschränkungen teilnehmen. Es gibt keine formalen Voraussetzungen oder Verpflichtungen zur Teilnahme. Bei den Kinderversammlungen bringen Kinder eigene Ideen und Anträge ein. Daraus ergeben sich häufig weiterführende pädagogische, themenbezogene Workshops und Projekte in den Stadtteilen. Zudem prüfen die beteiligten Stellen, wo ganz konkrete Veränderungen zum Wohl der Kinder eingeleitet werden können. Kinder werden aktiv in Entscheidungsprozesse einbezogen und bekommen, wann immer es möglich ist, Entscheidungsbefugnisse übertragen. Kinderversammlungen vermitteln, wie Politik und Verwaltung funktionieren, wie Meinungsbildung stattfindet und warum es wichtig ist, die eigene Meinung einzubringen.
Wie wurden Kinder und Jugendliche beteiligt?
Beispiel Verkehr – Antrag der Kinder: Wir möchten an der Stelle XY eine Ampel. Antwort des Verkehrsplanungsamts: Es wird erklärt, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen eine Ampel gebaut werden kann, welche Beschlüsse erforderlich sind, und welche Kosten entstehen. Zudem wird erläutert, warum an der genannten Stelle keine Ampel eingerichtet werden kann. Stufe der Beteiligung: Information / Vorstufe der Partizipation Bearbeitung: Auf der Kinderversammlung
Beispiel Schule – Antrag der Kinder: Wir möchten, dass die Toiletten an der Schule XY saniert werden. Antwort des Amtes für allgemeinbildende Schulen: Es wird erläutert, dass es einen städtischen Sanierungsplan für Schultoiletten gibt, in dem festgelegt ist, wann welche Schule berücksichtigt wird. Die Dienststelle bietet an, zu prüfen, wann die betreffende Schule eingeplant ist, und die Kinder darüber zu informieren. Stufe der Beteiligung: Information / Vorstufe der Partizipation Bearbeitung: Auf und im Nachgang zur Kinderversammlung
Beispiel Bürgermeisteramt / Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters – Antrag der Kinder: Die Bäume auf dem Weg YX sollen entfernt werden, sie stören uns beim Spazierengehen und Rad fahren. Wir können nicht über die Bäume klettern oder unser Fahrrad über die Bäume heben. Antwort des Oberbürgermeisters: Der Hinweis wird aufgenommen und die Umsetzung zugesagt. Stufe der Beteiligung: Mitbestimmung Bearbeitung: Auf und im Nachgang zur Kinderversammlung Beispiel Jugendamt und Servicebetrieb Öffentlicher Raum / Spielflächen – Antrag der Kinder: Wir möchten neue Spielgeräte für den Spielplatz. Antwort vom Jugendamt und Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR): Es findet ein gemeinsamer Ortstermin statt, bei dem besprochen wird, wo und welche Spielgeräte möglich sind. Die Kinder entscheiden gemeinsam mit Beratung durch die Dienststellen, welche Spielgeräte angeschafft werden. Stufe der Beteiligung: Mitbestimmung und teilweise Entscheidungskompetenz Bearbeitung: Auf und im Nachgang zur Kinderversammlung
Beispiel Jugendamt / Geschäftsführung der Kinderkommission – Antrag der Kinder: Wir möchten die Wand vor unserem Hort besprühen. Antwort der Kinderkommission: Die Kinderkommission bietet an, bei Vorliegen einer Genehmigung einen entsprechenden Workshop zu organisieren. Stufe der Beteiligung: Mitbestimmung und teilweise Entscheidungskompetenz Bearbeitung: Auf und im Nachgang zur Kinderversammlung


