Die ordentliche Mitgliedschaft im Netzwerk Kinderrechte können laut Satzung kinderrechtlich engagierte, rechtsfähige Organisationen der Zivilgesellschaft mit bundesweiter Bedeutung beantragen, die die satzungsgemäßen Ziele des Netzwerks unterstützen. Organisationen und natürliche Personen, die die satzungsgemäßen Ziele ideell und finanziell unterstützen wollen, können eine Fördermitgliedschaft beantragen.
Zur Durchführung der Aufgaben des Netzwerks wird ein finanzieller beitrag erhoben. Die Höhe ist im Rahmen der Beitragsordnung festgelegt.
Sie möchten als natürliche Person eine Fördermitgliedschaft beantragen? Oder Sie haben andere Fragen zur Mitgliedschaft? Nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit uns auf.