Good-Practice Kinderschutz

“Eine Kinderschutzrichtlinie ist nicht mehr wegzudenken. Sie hat insbesondere einen präventiven positiven Einfluss auf viele Bereiche unserer Organisation.” (Zitat aus der Mitgliederbefragung 2021)

Kinderschutz im Netzwerk Kinderrechte

Bei der Befragung unserer Mitglieder zum Thema Kinderschutz im Frühjahr 2021, stellte sich heraus, dass Kinderschutz und die Implementierung von Kinderschutzkonzepten wichtige Themen in unserem Netzwerk sind. Die Ergebnisse der Befragung finden sich in dieser Präsentation und diesem Dokument. Ergebnis der Umfrage ist ein großer Bedarf an Austausch und Vernetzung. Deshalb stellen wir hier beispielhaft Kinderschutzkonzepte im Netzwerk Kinderrechte vor.

Kinderschutz mit Kindern

In zwei Workshops nahmen Kinder und Jugendliche die Kinderschutzrichtlinie des Netzwerk Kinderrechte unter die Lupe. Ergebnis der Workshops ist ein Video, in dem die Kinder und Jugendlichen klar benennen, was sie brauchen, um sich sicher zu fühlen. Um stärker auf den institutionellen Kinderschutz aufmerksam zu machen, sprechen sich die Kinder und Jugendlichen dafür aus, die Kinderschutzrichtlinie in unterschiedlichen Formaten bekannt zu machen und zu vermitteln.

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Kinder und Jugendliche haben in den Workshops klar benannt wie ein „safer space“ aussehen sollte und welche Maßnahmen dafür von Erwachsenen getroffen werden sollten. Um stärker auf den institutionellen Kinderschutz aufmerksam zu machen, haben sich die beteiligten Kinder und Jugendlichen dafür ausgesprochen, Kinderschutzrichtlinien in unterschiedlichen Formaten bekannt zu machen und zu vermitteln. Das haben wir umgesetzt.

Herausgekommen ist dabei Ende 2022 der folgende Erklärfilm

„Safe Spaces für junge Menschen. Die Kinderschutzrichtlinie des Netzwerk Kinderrechte einfach erklärt.“

Geht dir das auch so? In manchen Situationen oder Orten fühlst du dich gut und sicher – und in machen wiederum unsicher? Dann ist dieses Video für dich.

In dem Video wird erklärt, was Safer Spaces sind, warum sie wichtig sind und wovor sie Kinder und Jugendliche schützen sollen.

An wen richtet sich der Erklärfilm?

Das Video ist nicht nur für Kinder und Jugendliche sondern auch für Erwachsene, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wie zum Beispiel Lehrkräfte, KiTa- Erzieher:innen oder Sozialarbeiter:innen.

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Kinderschutzrichtlinien

Eine Kinderschutzrichtlinie (KSR), auch Safeguarding Policy oder (Kinder-) Schutzkonzept genannt, kann sehr kurz und präzise oder detailliert und umfangreich sein. So können verschiedene Ebenen, Akteurinnen und Akteure sowie Vorgaben des institutionellen Kinderschutzes in der entsprechenden Organisation in ganz unterschiedlichem Maße festgehalten werden.

Dachverbandliches Schutzkonzept oder Handbuch

Das dachverbandliche Schutzkonzept oder Handbuch ist einer Kinderschutzrichtlinie sehr ählich. Der Unterschied besteht darin, dass eine KSR häufig nur für eine Organisation gilt. Sie kann so spezifisch an die Gegebenheiten angepasst werden und so maximal effektiv sein. Das dachverbandliche Schutzkonzept oder Handbuch hingegen ist umfangreich und offen formuliert, sodass Organisationen oder Institutionen, sich daran orientieren können. Sie bieten Anregung und dienen als Leitfaden, eine Kinderschutzrichtlinie zu erstellen.

Toolkits

Ein eindeutiger Beschwerdefahrplan steht einen Mechanismus des Kinderschutzkonzeptes einer Organisation dar. Der Beschwerdefahrplan kann sich sowohl an Kinder und Jugendliche als auch an Erwachsene richten und ist vor allem durch Transparenz gekennzeichnet. Er enthält beispielsweise Antworten auf die Fragen: Wo/ bei wem kannst du dich beschweren? Wann/ Weswegen kannst du dich beschweren? Was passiert mit deiner Beschwerde?

Beispiele aus Satzungen/ Beschlüsse

Ein einfacher und dennoch effizienter Weg, Kinderschutz in der Organisation rechtlich zu verankern ist es, einen Absatz zum Kinderschutz in die Satzung aufzunehmen. Möglich ist es auch einen Beschluss diesbezüglich bei der Mitgliederversammlung zu fassen. Obwohl es sich sicherlich sinnvoll ist, Kinderschutz direkt im Vereinsrecht zu sichern, sind die Möglichkeiten der Gestaltung und Ausformulierung hier natürlich etwas begrenzt. Diese Methode kann daher keine ausführliche KInderschutzrichtlinie ersetzen.

Warum überhaupt ein Kinderschutzkonzept?

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Möchten Sie auch ein beispielhaftes Kinderschutzkonzept zu unserer Sammlung hinzufügen?

Senden Sie uns gerne eine Email an: kinderschutz@netzwerk-kinderrechte.de
Jörg Lichtenberg und Kirsten Schweder (Kinderschutzbeauftragte des Netzwerk Kinderrechte).