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Materialpaket: Kinderrechte und Inklusion

Der heutige Welttag der Menschen mit Behinderungen erinnert daran, dass Inklusion ein grundlegendes Menschenrecht ist. Besonders für Kinder gilt: Sie haben ein Recht darauf, von Anfang an gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben – unabhängig von Fähigkeiten, Herkunft oder Unterstützungsbedarf. Die UN-Kinderrechtskonvention und die UN-Behindertenrechtskonvention bilden dafür einen klaren rechtlichen Rahmen. 

In unserem Materialpaket finden pädagogische Fachkräfte und Lehrer:innen Fachinformationen, Broschüren, didaktische Leitfäden, Rollenspiele, Unterrichtseinheiten und Kinderbücher zur Vermittlung der Kinderrechte mit einem Schwerpunkt auf Inklusion.  

In diesem Artikel stellen wir die Kinderrechte vor, die sich auch in unserer Materialsammlung wiederfinden: 

Gleichheit und Beteiligung als Grundlage 

Artikel 2 der Kinderrechte verpflichtet dazu, alle Kinder ohne Diskriminierung zu schützen – ausdrücklich auch Kinder mit Behinderungen. Dieses Diskriminierungsverbot ist die Basis jeder inklusiven Praxis. In dem Band Vielfalt ist Pflicht schildern Expert:innen, warum Vielfalt in der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik so wichtig ist. Das Reflexionsheft Diskriminierungskritik in der Schule ist wichtig! hilft Lehrkräften, ihre Rolle in Bezug auf Diskriminierung zu hinterfragen.  Gleichheit bedeutet mehr als Gleichbehandlung: Kinder müssen auch gehört werden. Artikel 12 der Kinderrechte stellt klar, dass Kinder das Recht haben, ihre Meinung frei zu äußern und dass diese Meinung bei allen sie betreffenden Entscheidungen berücksichtigt werden muss. Inklusion gelingt nur, wenn Kinder mit Behinderungen aktiv beteiligt werden – mit barrierefreier Kommunikation, Zeit und Unterstützung. Die Broschüre Gemeinsam entscheiden. Gemeinsam gestalten. hilft Fachkräften, auf kommunaler Ebene Kinder- und Jugendbeteiligung inklusiv und diskriminierungssensibel umzusetzen.  

Bildung für alle 

Artikel 28 und 29 der Kinderrechte beschreiben das Recht auf und die Ziele von Bildung: die Entfaltung der Persönlichkeit, der Begabungen und Fähigkeiten jedes Kindes sowie die Achtung der Menschenrechte und der Vielfalt. Inklusive Bildung bedeutet daher nicht nur den Zugang zur Schule, sondern Lernen in einer Umgebung, die Unterschiede wertschätzt, individuelle Unterstützung bietet und gemeinsames Lernen ermöglicht. Genau hier setzt die UN-Behindertenrechtskonvention an, die das Recht auf ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen festschreibt. Unterrichtseinheiten und didaktische Materialien finden sich bei der Bunten Bande, dem Projekt Prinzip Vielfalt und in dem Fachbuch Inklusion und Film. Mit dem Leitfaden für inklusive Kindertageseinrichtungen sollen Entwicklungsprozesse in Einrichtungsteams der frühkindlichen Bildung angestoßen werden, die eine gemeinsame Arbeit an dem Leitbild Inklusion ermöglichen. Um mit Kindern über ihre Rechte ins Gespräch zu kommen, eignet sich die Übersetzung der Kinderrechte in Leichte Sprache Wir Kinder haben Rechte,  die Übersetzung der Artikel 1 – 13 des Grundgesetzes in Braille und das Kartenset Involving Children in the Discussion on Their Rights. 

Besonderer Schutz und bestmögliche Entwicklung 

Artikel 23 der Kinderrechte widmet sich ausdrücklich den Rechten von Kindern mit Behinderungen. Er betont ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Leben sowie auf besondere Förderung, Unterstützung und Teilhabe. Ergänzend dazu sichert Artikel 24 das Recht auf Gesundheit – einschließlich frühzeitiger Hilfen, Therapien und medizinischer Versorgung. Die UN-Behindertenrechtskonvention konkretisiert diese Rechte und fordert, dass Unterstützungsleistungen wohnortnah, bedarfsgerecht und ohne zusätzliche Diskriminierung bereitgestellt werden. Lehrkräfte können sich in dem Report Children’s Realities in Europe über die Fortschritte und Problembereiche in der Umsetzung der Kinderrechte in der EU informieren. In dem Advocacy-Guide See Me, Hear Me finden politische Entscheidungsträger:innen und Aktive aus der Zivilgesellschaft Ansatzpunkte, um die Umsetzung der Kinderrechte von Kindern mit Behinderungen voranzubringen.  

Freizeit, Spiel und kulturelle Teilhabe 

Ein oft übersehenes Recht ist Artikel 31 der Kinderrechte: das Recht auf Spiel, Freizeit, Erholung und kulturelle Teilhabe. Gerade in diesen Bereichen erleben Kinder mit Behinderungen häufig Ausschlüsse – durch bauliche Barrieren, fehlende Assistenz oder Vorurteile. Inklusive Kinder- und Jugendarbeit, barrierefreie Spielräume und offene Kulturangebote sind essenziell, um soziale Beziehungen zu fördern und Gemeinschaft erfahrbar zu machen. Was es dafür braucht, wird in der Broschüre Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit thematisiert. Mit der Wheelmap können rollstuhlgerechte Orte auf der ganzen Welt gesucht und gefunden werden. Hand in Hand die Welt begreifen ist ein Mitmachwörterbuch für Gebärdensprachler:innen und alle, die es werden wollen. Auf der Website Kindergeschichten in Deutscher Gebärdensprache finden sich etwa 50 Kinderbücher, die für die frühe Sprachförderung von gehörlosen Kindern genutzt werden können. In dem Planspiel Die Verhandlungen über die Behindertenrechtskonvention versetzen sich die Teilnehmenden in die Rollen von Regierungsdelegationen, NGOs und Betroffenen. 

Inklusion als Menschenrecht 

Die UN-Behindertenrechtskonention stärkt all diese Kinderrechte, indem sie Inklusion als verbindliches Menschenrecht verankert. Sie fordert den Abbau von Barrieren, gleiche Chancen in Bildung, Gesundheit, Freizeit und gesellschaftlicher Teilhabe und die Achtung der Würde und Autonomie von Kindern mit Behinderungen. Wichtig ist dabei der Perspektivwechsel: Weg von Fürsorge hin zu Rechten, Mitbestimmung und Selbstbestimmung. Der Welttag der Menschen mit Behinderungen ist kein symbolischer Gedenktag, sondern ein Auftrag zum Handeln. Kinderrechte und Inklusion gehören zusammen: Wenn wir Diskriminierung abbauen, Beteiligung ermöglichen und Unterstützung verlässlich bereitstellen, profitieren alle Kinder. Eine inklusive Gesellschaft beginnt dort, wo Kinder – mit und ohne Behinderungen – gemeinsam lernen, spielen, ihre Meinung sagen und ihre Zukunft mitgestalten dürfen. 

Das gesamte Materialpaket ist auf unserem Instagram-Kanal zu finden. Die einzelnen Bildungsmaterialien werden auf dem Kinderrechte-Portal vorgestellt.