Das letzte Berichtsverfahren zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes wurde in der Schweiz nach dem sogenannten vereinfachten Verfahren durchgeführt. Das neue Verfahren nennt sich List of Issues Prior to Reporting (LOIPR) oder Simplified Reporting Procedure (SRP). In Deutschland fand der Dialog mit dem UN-Ausschuss noch nach dem herkömmlichen Verfahren statt. Dies wird sich im nächsten Berichtszyklus ändern.
Was ist an dem Verfahren neu?
Das Verfahren basiert auf einer Liste mit Fragen zu zentralen Themen für die Umsetzung der Kinderrechtskonvention (List of Issues). Der Themenliste kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu, sie legt den Grundstein für das weitere Berichtsverfahren.
Ziel ist, die Berichterstattung zur UN-Kinderrechtskonvention zu stärken und effektiver zu gestalten. Organisationen der Zivilgesellschaft haben auch weiterhin nach dem neuen Verfahren die Möglichkeit, ergänzende Berichte beim UN-Kinderrechtsauschuss einzureichen. Neu ist, dass Kinderrechtsorganisationen einen Input zur Themenliste einreichen und später einen umfassenderen Ergänzenden Bericht. Der Ausschuss wird auch weiterhin Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft zum direkten Austausch nach Genf einladen.
In dem Meet&Greet hat Rahel Wartenweiler, Geschäftsführerin des Netzwerk Kinderrechte Schweiz, berichtet, welche Erfahrungen das Kinderrechte Netzwerk mit dem vereinfachten Verfahren gemacht hat.
Im Anschluss fand ein Austausch zu den folgenden Frage statt.
- Was bedeutet diese Neuerung für die Zivilgesellschaft? Wie kann diese sich gut strategisch aufstellen?
- Inwiefern trägt das Verfahren zu einer Fokussierung der Berichterstattung bei?
- Und welche Chancen und Herausforderungen gehen für die Zivilgesellschaft damit einher?
Die Präsentation kann hier abgerufen werden.