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Braucht Deutschland einen Kinderbeauftragten oder eine Kinderbeauftragte?

Im Januar 2015 startete eine Petition für die Einsetzung eines oder einer Kinder- und Jugendbeauftragten durch den Deutschen Bundestag und fand für dieses Anliegen breite Unterstützung. Die Petition liegt jetzt dem Deutschen Bundestag unter der lfd. Nr. 57180 zur Prüfung vor. Die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention bezieht auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention Stellung zur Petition.

Unabhängigkeit, Partizipation von Kindern, Beschwerden zu spezifischen Kinderrechtsverletzungen und internationale Zusammenarbeit sind die vier Hauptthemen der Stellungnahme.

Zur Unabhängigkeit einer Kinderbeauftragten führt die National Coalition in ihrer Stellungnahme aus, dass entscheidend für die Ausgestaltung eines solchen Mandates eine rechtliche Grundlage ist, in der festgeschrieben ist, welche Befugnisse eine solche Stelle hat, wer ihr zuarbeiten muss und welche Auswirkungen ihre Maßnahmen haben können. Institutionen, die nicht nur einfachgesetzlich, sondern in der Verfassung festgeschrieben sind, haben eine besonders starke gesetzliche Grundlage.

Zur Partizipation von Kindern bedarf es einer regelrechten Beteiligungskultur. Bestehende Strukturen, die bereits jetzt die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen fördern und leben, wie zum Beispiel Jugendverbände und Kinderbüros, müssen im Rahmen einer effektiven Kinderrechtsinstitution eine tragende Rolle einnehmen, die mit einer entsprechenden finanziellen Absicherung verbunden ist. Solche unabhängigen Stellen sollten flächendeckend überall in Deutschland zu finden und für alle Kinder leicht erreichbar sein.

Nicht alle Beschwerden, die von Kindern und Jugendlichen kommen, haben einen justiziablen Charakter oder lassen sich beispielsweise eindeutig der Kinder- und Jugendhilfe und den damit verbundenen Hilfestrukturen zuordnen. Im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe von Kindern sollten aber alle bearbeiteten Anliegen von der kommunalen Ebene über die Länder- bis hin zur Bundesebene berichtet werden, damit sich Entscheidungsträgerinnen und -träger auf Bundesebene einen Überblick über die Situation in Deutschland – aus Sicht von Kindern – verschaffen und gegebenenfalls systemische Probleme erkennen können.

Aus Sicht der National Coalition Deutschland muss die Frage der internationalen Vernetzung bei der Diskussion um die Einrichtung einer effektiven Kinderrechtsinstitution mitgedacht werden. Auf europäischer Ebene ist die Vernetzung zum Beispiel in Zusammenhang mit dem Thema Migration von besonderer Bedeutung und muss Teil der Aufgabenbeschreibung einer Kinderbeauftragten oder eines Kinderbeauftragten sein.