Wahlhilfe zur Bundestagswahl 2021

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Welche Rolle spielen Kinderrechte bei der Bundestagswahl 2021?

Der Kinderrechte-Kompass des Netzwerk Kinderrechte ist ein Frage-und-Antwort-Tool. Es zeigt, welche der derzeit im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien der eigenen politischen Position am nächsten steht. Parteien, die in der 19. Legislaturperiode nicht im Deutschen Bundestag vertreten sind, werden nicht berücksichtigt.

So funktioniert’s

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Open-Source-Credits

Wir nutzen für den Kinderrechte-Kompass den kostenlosen und wunderbaren Wahlkompass von Till Sanders. Um Leute wie ihn mit dem Anliegen zu unterstützen, Politik transparenter zu machen, kannst du gerne hier spenden.

Das sagen die Parteien

Unsere 12 Thesen und was die Parteien darauf geantwortet haben…

Die Rechte von Kindern auf besonderen Schutz, Förderung und Beteiligung sollen ins Grundgesetz aufgenommen werden.

Stimmen nicht zu. CDU und CSU haben in dieser Legislaturperiode versucht, bei der Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz zu einer guten Einigung zu kommen. Das ist leider nicht geglückt. Mit dem kalkulierten Scheitern der Verhandlungen wurde von Grünen und SPD eine wichtige Chance verspielt: Der bereits ausgehandelte Koalitionskompromiss hätte dafür gesorgt, dass Kinderrechte in der Verfassung sichtbar geworden wären, ohne die Rechte von Eltern zu schmälern. Die ausufernden Vorstellungen ganz besonders der Grünen, aber auch der SPD, waren allerdings mit uns nicht zu machen. Denn hinter der Definition der Kinderrechte als Staatsziel steht letzten Endes ein anderes Verständnis des Verhältnisses von Staat, Eltern und Kindern zueinander.

Stimmen zu. Wir werden starke Kinderrechte auf Schutz, Beteiligung und Förderung und den Vorrang des Kindeswohls im Grundgesetz verankern.

Stimmen zu. Kinder müssen sich bestmöglich und frei entfalten können. Dabei haben sie ein Recht auf besonderen Schutz, Förderung und Beteiligung. Kinder sind Menschen mit eigenen Bedürfnissen, die es zu erkennen und zu stärken gilt. Wir GRÜNE werden sicherstellen, dass die Rechte und das Wohl von Kindern bei staatlichen Entscheidungen ein größeres Gewicht bekommen und maßgeblich berücksichtigt werden. Deshalb müssen starke Kinderrechte entlang der Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention ins Grundgesetz.

DIE LINKE stimmt zu. Die Rechte von Kindern auf besonderen Schutz, Förderung und Beteiligung müssen ins Grundgesetz aufgenommen werden. Unsere Bundestagsfraktion hat in den vergangenen Wahlperioden wiederholt entsprechende Initiativen ergriffen und damit auch Druck aufgebaut. Das Vorhaben der Bundesregierung zur Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ist gescheitert. Dieses Scheitern ist eine Chance, da die von der Bundesregierung gewählte Formulierung keine Stärkung der Kinderrechte beinhaltete und gar ein Rückfall hinter den erreichten Status Quo drohte. Ergänzend wollen wir ein wirkliches Teilhabegesetz für Kinder und Jugendliche. Die jetzigen Bestimmungen in Paragraf 13 SGB VIII sind bloße Absichtserklärungen. Wir wollen sie zu einem Rechtsanspruch auf soziale Teilhabe machen.

[Die Partei hat sich nicht entschieden, ob sie zustimmen, ablehnen oder neutral sind. Deshalb haben wir “neutral” ausgewählt.]
Wir Freie Demokraten erkennen an, dass sich in den mehr als siebzig Jahren seit Inkrafttreten des Grundgesetzes unsere Perspektive auf Kinder erheblich verändert hat. Diese Entwicklung sollte auch vom Grundgesetz selbst nachvollzogen werden. Für uns ist dabei wichtig, dass sich der Staat niemals als stiller Miterzieher in die Familie einmischen darf, indem er die „richtige“ Erziehung durchsetzt, sondern nur dann eingreift, wenn das Kindeswohl objektiv in Gefahr ist. Eine Neuregelung sollte Kinder als Grundrechtsträger ins Zentrum stellen und nicht nur den staatlichen Schutzauftrag und eine Pflicht zur Förderung über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinaus noch einmal einseitig betonen. Zudem sollte das Kindeswohl bei allen staatlichen Entscheidungen, die es unmittelbar betrifft, „besonders“ berücksichtigt werden. Wichtig ist uns auch, dass Kinder in Verfahren, die sie selbst betreffen, entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife angehört werden müssen.

Stimme nicht zu. Kinder sind schon jetzt Grundrechtsträger. Gesonderte „Kinderrechte“ schwächen deshalb nur die Elternrechte nach Art. 6 GG.

Jugendliche sollen bei Bundestagswahlen ab 16 Jahren wählen dürfen.

Stimmen nicht zu. Dass sich junge Leute politisch schon sehr früh engagieren, sich zu politischen Fragen eine Meinung bilden und für konkrete Projekte und Ziele einsetzen, ist im Sinne unserer Demokratie eine sehr gute Entwicklung. Es hat sich aus Sicht von CDU und CSU bewährt, dass Wahlrecht und Volljährigkeit miteinander verknüpft sind. Mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres erreichen junge Menschen die Volljährigkeit. Ab diesem Alter wird ihnen vom Gesetz unterstellt, dass sie in der Lage sind, die volle Verantwortung für ihr Leben selbst zu übernehmen. Wir sehen daher keinen Grund für eine Entkoppelung von Wahlalter und Volljährigkeit.

Stimme zu. Wir wollen das Wahlalter für junge Menschen auf 16 Jahre senken. Zudem müssen Kinder und Jugendliche auf allen Ebenen an politischen Prozessen beteiligt werden und einen Anspruch auf echte Beteiligung in kommunalen Jugendhilfeausschüssen und Landesjugendhilfeausschüssen haben, die gesetzlich in den Kommunalverfassungen verankert werden müssen. Jugendverbände und bestehende Beteiligungsstrukturen wie Jugendringe, Kinder- und Jugendparlamente wollen wir dauerhaft und nachhaltig finanzieren und jedes neue Gesetz einem Jugend-Check unterziehen.

Stimmen zu. Für eine Absenkung des Wahlalters gibt es gute Gründe. Demokratie lebt von der Gestaltung, der Einmischung und dem politischen Engagement aller Bürger*innen. Dazu gehören auch Jugendliche, denn sie tragen mit Kreativität, Flexibilität und Mut wesentlich zum gesellschaftlichen Wandel bei. In einer immer älter werdenden Gesellschaft sollen junge Menschen ihre Zukunft mitgestalten, denn auch sie haben ein Recht darauf, dass Ihre Meinungen und Vorstellungen bei politischen Entscheidungen berücksichtigt werden. Jugendbeteiligung soll deshalb an allen Orten des Aufwachsens möglich sein, auch an der Wahlurne. Gleichzeitig wollen wir GRÜNE politische Bildung sowohl als Unterrichtsfach ausbauen und fördern. Auf diese Weise können bereits Schüler*innen zu mündigen Bürger*innen werden. Es ist ein deutliches Signal an junge Menschen, dass sie von Zukunftsentscheidungen, von denen sie selbst am stärksten betroffen sind, nicht länger ausgeschlossen sind.

Stimme zu. DIE LINKE setzt sich sogar für eine Absenkung des Wahlalters in allen demokratischen Entscheidungsprozessen auf europäischer, Bundes-, Länder- und Kommunalebene ein.

Stimme zu. Wir Freie Demokraten fordern eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre für die Wahlen zum Deutschen Bundestag und Europäischen Parlament. Als Voraussetzung dafür ist die politische Bildung an allen Schulformen zu verstärken. Das Wahlrecht ist der Schlüssel zur politischen Partizipation. Es ist das vornehmste Recht in einer Demokratie. Die Ausweitung des Wahlrechts war stets Zeichen des gesellschaftlichen Fortschritts. Junge Menschen nehmen bereits in vielen Lebensbereichen Verantwortung wahr, werden aber von der politischen Teilhabe ausgeschlossen. Dabei sind sie diejenigen, die am längsten von politischen Entscheidungen beeinflusst werden. Das Wahlrecht ab 16 ist gelebte Generationengerechtigkeit.

Stimme nicht zu. Eine Herabsetzung des Wahlalters auf 16 lehnt die AfD ab. Aus gutem Grund sind junge Menschen vor dem 18. Lebensjahr von den meisten bürgerlichen Pflichten befreit. Zudem sind sie beschränkt geschäftsfähig. Dementsprechend sollten sie auch das vornehmste Recht eines Bürgers, das Wahlrecht, erst dann erhalten, wenn sie diese Pflichten gegenüber der Gemeinschaft erfüllen müssen. Es darf keine Rechte ohne Pflichten geben.

Alle Haushalte, in denen Kinder leben, sollen steuerlich weiter entlastet werden.

Stimme zu.
CDU und CSU wollen gezielt Familien in der Mitte unserer Gesellschaft finanziell stärken. Sie sind die Leistungsträger unserer Gesellschaft. Wir halten am Ehegattensplitting fest und wollen unabhängig davon zusätzlich Ansätze entwickeln, um Kinder positiv zu berücksichtigen. Wir haben die finanzielle Situation von Familien spürbar verbessert, indem wir den Kinderfreibetrag und das Kindergeld zum 1. Januar 2021 deutlich erhöht haben. Perspektivisch streben wir den vollen Grundfreibetrag für Kinder an und finden damit den Einstieg in ein Kindersplitting. Wir haben auch den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 4.008 Euro verdoppelt. Wir wollen ihn perspektivisch auf 5.000 Euro weiter erhöhen. Den Ländern werden wir ermöglichen, einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 250.000 Euro pro Erwachsenem plus 100.000 Euro pro Kind beim erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohnraums zu gewähren.

Stimme nicht zu. Vom geltenden Familienleistungsausgleich profitieren die Haushalte mit den höchsten Einkommen am stärksten. Die Unterstützung von Kindern und Familien kommt deshalb oft nicht dort an, wo sie besonders gebraucht wird. Wir wollen deshalb die große Mehrheit der Haushalte mit Kindern stärker entlasten. Haushalte mit hohen Einkommen bedürfen keiner weiteren steuerlichen Entlastung. Im Rahmen einer Kindergrundsicherung werden wir ein neues existenzsicherndes, automatisch ausgezahltes Kindergeld einführen. Dieses neue Kindergeld soll nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt sein – je höher der Unterstützungsbedarf, desto höher das Kindergeld. Der monatliche Basisbetrag wird bei zirka 250 Euro liegen. Der Höchstbetrag wird sich an den Ausgaben von Familien mit mittleren Einkommen für Bildung und Teilhabe orientieren und mindestens doppelt so hoch sein wie der Basisbetrag. Das neue Kindergeld ersetzt so den Kinderfreibetrag.

Stimmen zu. Derzeit ist die Kinder- und Familienförderung trotz ihrer Vielzahl an Leistungen weder gerecht noch wirksam. Eltern mit hohem Einkommen erhalten für ihre Kinder über die Kinderfreibeträge mehr Unterstützung vom Staat als Eltern mit kleinem oder mittlerem Einkommen über das Kindergeld. Das wollen wir GRÜNE ändern: mit der grünen Kindergrundsicherung. Kindergeld, Kinderfreibeträge, Kinderzuschlag, das Sozialgeld für Kinder und die Bedarfe für Bildung und Teilhabe werden in eine neue eigenständige Leistung des Kindes zusammengefasst. Sie wird nicht bei den Eltern als Einkommen angerechnet, wenn diese Sozialleistungen beziehen. Der garantierte Betrag soll das heutige Kindergeld ablösen und jedem Kind zustehen. Er entspricht der maximalen Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge im Steuerrecht. Die Kindergrundsicherung verbinden wir mit einer Neuermittlung dessen, was Kinder zum Leben brauchen.

Stimme nicht zu. Eine Erhöhung des Kinderfreibetrags entlastet nur eine besserverdienende Minderheit, wobei die Entlastung mit der Höhe des Einkommens steigt. Diese Erhöhung würde zwar die Mehrheit der Haushalte mit Kindern finanziell stärken, nicht aber diejenigen im Hartz IV-Bezug, die am nötigsten einer finanziellen Stärkung bedürften. DIE LINKE fordert daher die Einführung einer armutsfesten Kindergrundsicherung in abgestufter Höhe. Beginnend bei 630 Euro pro Monat/Kind für die ärmsten Kinder wird sie je nach Einkommenssituation bis auf 328 Euro abgeschmolzen. Das entspricht dem erhöhten Kindergeld, das wir für alle Kinder als Sofortmaßnahme fordern. Die Kindergrundsicherung wird weder beim Bezug von Sozialleistungen noch innerhalb des Steuerrechts als Haushaltseinkommen angerechnet.

Stimmen zu. Wir Freie Demokraten wollen Familien und Alleinerziehende entlasten. Dazu wollen wir den Kinder- und Auszubildendenfreibetrag sowie den Freibetrag für Alleinerziehende anheben. Auch die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten, gesetzlichen Unterhaltsleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen wollen wir verbessern. Am Splittingverfahren für Ehe- und eingetragene Lebenspartnerschaften wollen wir festhalten. Ebenso kann es sinnvoll sein, künftig stärker mit – von der Steuerschuld abzuziehenden – Steuergutschriften zu arbeiten. Dadurch wirken Freibeträge besser für die niedrigen und mittleren Einkommen.

Stimme zu. Die AfD will für die ersten drei Jahre ein Betreuungsgeld für Eltern bzw. Großeltern einführen, welches sich als Lohnersatzleistung am bisherigen durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Jahre vor Geburt des ersten Kindes orientiert, gedeckelt auf die Höhe des allgemeinen durchschnittlichen Nettogehalts. Die AfD will mit einem steuerlichen Familiensplitting einen Paradigmenwechsel einleiten, verbunden mit einer Anhebung des Kinderfreibetrages. Als weitere steuerliche Maßnahmen fordern wir die vollständige steuerliche Absetzbarkeit von kinderbezogenen Ausgaben und eine Absenkung der Mehrwertsteuer für Artikel des Kinderbedarfs auf den reduzierten Satz. Ergänzend sollen Eltern zur Herstellung der Lastengerechtigkeit bei der Geburt jedes Kindes eine Rückzahlung bereits entrichteter Rentenbeiträge in Höhe von 20.000 € erhalten bzw. von zukünftigen Beiträgen in entsprechender Höhe freigestellt werden, ohne dass die spätere Leistung gekürzt wird.

Geflüchtete Minderjährige sollen Anspruch auf Nachzug ihrer minderjährigen Geschwister haben.

Stimme nicht zu.
Grundsätzlich gilt, dass Flüchtlinge einen Anspruch auf den Nachzug ihrer Kernfamilie haben. Eine Ausweitung des Familiennachzugs über die heute bestehenden Regelungen hinaus lehnen wir ab. Wir möchten vermeiden, dass Eltern Kinder auf die gefährliche Reise nach Deutschland oder nach Europa schicken, um Ankerpersonen für die eigene Migration und die gesamte Migration der Familie zu sein.

Stimmen zu. Familienzusammenführung und das Zusammenleben in der Familie tragen zu einer guten Integration bei. Geflüchtete sollen wie andere Menschen auch mit ihren Familien zusammenleben können. Wir wollen das Grundrecht auf Einheit der Familie wahren und allen Schutzberechtigten das Zusammenleben mit ihrem oder ihrer Ehepartner*in und ihren Kindern ermöglichen. Familien muss das Zusammenleben in Deutschland ermöglicht werden, wenn sie schutzwürdig sind. Eltern sollen sich nicht länger zwischen ihren Kindern in Herkunfts- oder Transitländern und in Deutschland entscheiden oder aufteilen müssen. Dazu wollen wir auch Regelungen für den Geschwisternachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen schaffen.

Stimme zu. Kinder, die in Deutschland einen Flüchtlings-Schutzstatus erhalten haben, können nach bestehender Rechtslage im Rahmen des Familiennachzugs nur die Eltern nachziehen lassen. Geschwister haben keinen Anspruch auf Familiennachzug. Die Eltern stehen daher vor einer unerträglich schweren Entscheidung, ob sie zu ihrem Kind nach Deutschland ziehen oder ob sie bei ihren Kindern im Herkunftsland oder einem Nachbarland unter prekären Bedingungen bleiben. Familien müssen so oft über Jahre hinweg getrennt leben. Daher hatten wir GRÜNE einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/27189) mit einer entsprechenden Änderung des Aufenthaltsgesetzes in den Bundestag eingebracht. Wir wollen so verhindern, dass Familien dauerhaft getrennt werden und Kinder in unsicheren und gefährlichen Bedingungen im Herkunfts- oder Aufnahmeland zurückgelassen werden.

Stimme zu. Das Recht auf Familiennachzug muss uneingeschränkt gelten – auch für »subsidiär« Schutzberechtigte. Bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten muss es ein Recht auf Nachzug der Geschwisterkinder geben.

Neutral. Kinder und Heranwachsende bedürfen der Fürsorge ihrer Eltern. Der Familiennachzug von Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten hat prioritär zu erfolgen. Eine Verbesserung des Familiennachzugs für Geschwister wäre im Rahmen eines neuen umfassenden Einwanderungsgesetzbuches zu regeln. Nötig ist eine Balance zwischen Möglichkeit und Menschlichkeit.

Stimme nicht zu. (ohne Begründung)

Unternehmen in Deutschland sollen verpflichtet werden, entlang ihrer gesamten Lieferkette bis hin zu den Rohstofflieferanten Kinderarbeit auszuschließen.

Neutral.
Deutsche Unternehmen müssen ihrer Sorgfaltspflicht weltweit so gut wie möglich nachkommen. Wir setzen dabei in erster Linie auf das Prinzip der Freiwilligkeit. Aktuell wird überprüft, wie die Unternehmen ihre freiwillige Selbstverpflichtung wahrnehmen. Falls sich ergeben sollte, dass die Unternehmen die notwendigen Standards nicht einhalten, müssen gesetzliche Regelungen in den Blick genommen werden. Wichtig ist darüber hinaus eine einheitliche, branchenübergreifende und verbindliche Regelung zur Ausgestaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten auf EU-Ebene. Nicht zuletzt sollte die Bekämpfung der Kinderarbeit Teil aller EU-Freihandelsabkommen sein.

Stimme zu. Die SPD hat in der Bundesregierung das Lieferkettengesetz durchgesetzt. Damit müssen deutsche Unternehmen dafür sorgen, dass es in ihrer gesamten Lieferkette nicht zu Menschenrechtsverletzungen kommt. Denn wir dürfen unseren Wohlstand nicht auf Kinderarbeit und Ausbeutung aufbauen. Das Gesetz stellt sicher, dass Produkte ohne Kinderarbeit, Ausbeutung oder Umweltzerstörung hergestellt werden.

Stimmen zu. Das kürzlich verabschiedete Lieferkettengesetz der GroKo ist nur ein erster Schritt auf dem Weg zu unternehmerischer Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt. Wir GRÜNE haben uns mit konkreten Änderungsanträgen für Verbesserungen eingesetzt und fordern, dass das Lieferkettengesetz zukünftig die gesamte Lieferkette abdecken muss. Nur so können auch Menschenrechtsverletzungen in den Produktions- und Abbauländern im Globalen Süden erfasst und eklatante Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit bekämpft werden. Für diese dringende Verbesserung des Lieferkettengesetzes auf nationaler Ebene und für eine starke europäische Regelung, die die gesamte Lieferkette erfasst, werden wir uns einsetzen.

DIE LINKE stimmt zu. Wir fordern ein Lieferkettengesetz, das seinen Namen verdient. Das Gesetz der Bundesregierung lässt zu viele Lücken. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter*innen sowie kleine und mittlere Unternehmen in Risikobranchenmüssen verpflichtet werden, um entlang ihrer gesamten Wertschöpfungsketten Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit und Umweltzerstörungen auszuschließen. Das beinhaltet eine wirksame zivilrechtliche Haftungsregel, um die Rechte von Betroffenen zu stärken und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Eigenständige umweltbezogene Sorgfaltspflichten, der Einbezug von betroffenen Personengruppen in Entscheidungsprozesse sowie Maßnahmen zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit müssen viel stärker gefördert werden.

[Die Partei hat sich nicht entschieden, ob sie zustimmen, ablehnen oder neutral sind. Deshalb haben wir “neutral” ausgewählt.]
Wir Freie Demokraten setzen auf gelebte Eigenverantwortung von Unternehmen und Konsumenten zum besseren Schutz der Menschenrechte. Wir wollen daran mitwirken, dass Unternehmen durch die Beachtung von Menschenrechten mehr Wettbewerbsvorteile als -nachteile haben. Wir treten für eine einheitliche europäische Regelung zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in der Lieferkette ein. Nur gemeinsame europäische Standards können dem Binnenmarkt gerecht werden. Viele europäische Unternehmen leisten bereits jetzt einen wichtigen Beitrag zur schrittweisen Verbesserung der Lebensbedingungen sowie der menschenrechtlichen Lage in Entwicklungsländern. Sie haben allerdings weder die Marktmacht noch das Personal, um die Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferketten weltweit zu garantieren. Damit das Engagement nicht gefährdet wird, sollte die Haftung in der Lieferkette nur auf den Bereich der direkten Kontrolle bezogen werden, ohne neue zivilrechtliche Haftungsansprüche zu begründen.

Stimme nicht zu. Die Weltwirtschaft befindet sich heute im Spannungsfeld zwischen einem weiteren Ausbau der globalen Verflechtungen und ihrer maßvollen Rückführung in dezentrale, regional fokussierte Wertschöpfungsstrukturen. Deutsche Außenhandelspolitik muss dabei einen diskriminierungsfreien Zugang zu ausländischen Import- und Exportmärkten für deutsche Unternehmen gewährleisten. Das schließt den Zugang zu Rohstoffen und die Freiheit der Handelswege mit ein. Ihre Kernaufgabe ist es daher, verlässliche Handelsregeln zu erhalten und gemäß den Interessen unseres Landes weiterzuentwickeln. Ideologisch motivierte Alleingänge, wie das Lieferkettengesetz, lehnen wir ab.

In Deutschland sollen im Interesse der zukünftigen Generationen die CO2-Emissionen bis 2030 um 70 Prozent gesenkt werden.

Stimmen nicht zu.
CDU und CSU machen Politik im Sinne der Generationengerechtigkeit. So stehen wir für eine Reduktion der Treibhausgase von 65 Prozent verglichen mit dem Referenzjahr 1990 – genauso wie der Deutsche Bundestag die Anpassung des Klimaschutzgesetzes in Folge des Bundesverfassungsgerichtsurteils vorgenommen hat. Auf dem Weg zur Klimaneutralität setzen wir auf effiziente marktwirtschaftliche Instrumente, wie z. B. den Emissionshandel. Wir setzen u. a. auf den Ausbau erneuerbarer Energien und eine nachhaltige Mobilität und wollen die energetische Sanierung von Häusern und Wohnungen fördern. Zusätzlich streben wir zum Erreichen der Pariser Klimaziele internationale Klimakooperationen an, um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur zu begrenzen.

Stimme zu. Wir wollen bis 2045 klimaneutral werden. Die Organisation einer Unternehmens- und Industrielandschaft, die unsere natürlichen Lebensgrundlagen bewahrt, zugleich aber Wohlstand in Deutschland garantiert ist unsere zentrale Aufgabe. Der sozial-ökologische Umbau ist unser Projekt für Deutschland, wir schaffen Wohlstand und Wachstum klimaneutral. Wir werden die gesetzlichen Grundlagen schaffen, damit die Erneuerbaren Energien ausreichend zur Verfügung stehen.

Ja! Genau das fordern wir GRÜNE. Siehe unser Antrag im Bundestag.

DIE LINKE stimmt zu. Wir stimmen der These grundsätzlich zu, sehen aber einen noch größeren Bedarf zur Reduzierung des Klimagas-Ausstoßes. Unser Ziel für 2030 ist die Minderung der Treibhausgasemissionen um 80 Prozent gegenüber 1990. Wir wollen, dass Wirtschaft und Gesellschaft bis 2035 klimaneutral sind.

[Die Partei hat sich nicht entschieden, ob sie zustimmen, ablehnen oder neutral sind. Deshalb haben wir “neutral” ausgewählt.]
Kürzlich hat die EU-Kommission das “Fit-for-55”-Paket vorgelegt. Diese Vorschläge werden anschließend in den kommenden Monaten vom europäischen Parlament und dem Ministerrat verhandelt. Bestandteil des Pakets ist unter anderem auch eine Neuaufteilung des EU-Burden-Sharing. Wir fordern, dass Deutschland hierbei einen ambitionierten, mit den Zielen und Maßnahmen anderer EU-Mitglieder abgestimmten Beitrag leistet.

Stimme nicht zu. Das Ziel der Bundesregierung, die CO2 -Emissionen faktisch auf null zu senken, führt zu einem radikalen Umbau von Industrie und Gesellschaft („Die Große Transformation“ / „The Great Reset“) und bedroht unsere Freiheit in einem immer beängstigenderen Ausmaß. Die AfD lehnt dieses Ziel und den damit verbundenen Gesellschaftsumbau ab. Begründet wird der radikale Umbau von Industrie und Gesellschaft mit der Behauptung, dass durch eine Dekarbonisierung, also den Verzicht auf die Nutzung von Kohle, Öl und Gas, eine vom Menschen gemachte „Klimakatastrophe” noch verhindert werden könne. Wir halten diese These und die daraus abgeleiteten Maßnahmen für falsch.

Der Bund soll festlegen, wie viele Kinder eine Erzieherin oder ein Erzieher in einer Kita höchstens betreuen muss. (Bundesweit einheitlicher Betreuungsschlüssel)

Neutral. Nach der geltenden Rechtslage sind die Länder für die Umsetzung der Kindertagesbetreuung (vgl. § 26 SBG VIII) zuständig. Festgelegt werden hier u. a. die Aufgaben und Ziele der Kindertagesbetreuung, aber auch der Personalschlüssel und die Finanzierung der Einrichtungen. Der Bund kann lediglich Richtlinien festlegen, an die sich die Länder halten müssen. Zuletzt wurde von der unionsgeführten Bundesregierung das „Gute-Kita-Gesetz“ auf den Weg gebracht, das Eltern bei den Gebühren entlasten und zugleich die Qualität in den Einrichtungen steigern soll. Über die Wirkungen einzelner Landespolitiken wird man urteilen können, sobald Befunde des vereinbarten Kita-Monitorings vorliegen. Insofern müssen die Länder mittelfristig die Frage nach der Qualität der Kita-Betreuung beantworten.

Stimme nicht zu. Immer mehr Kinder profitieren von früher außerfamiliärer Förderung. Parallel dazu steigen auch die Ansprüche an die Kompetenzen der pädagogischen Fachkräfte und ihre Arbeit. Um Kinder bestmöglich zu fördern, stellen wir die Qualität in den Mittelpunkt beim Ausbau der Kindertagesbetreuung. Dazu leisten wir vor allem mit dem Gute-KiTa-Gesetz einen spürbaren Beitrag. Da die Ausgangssituationen in den Ländern sehr unterschiedlich sind, setzen wir auf flexible Angebote, die bestmöglich an die vorhandenen Strukturen vor Ort anknüpfen. Deshalb haben wir den Ländern einen Instrumentenkasten aus zehn Handlungsfeldern zur Verfügung gestellt, aus dem sie ihren Bedarfen entsprechend Maßnahmen wählen können. Unser Ziel ist es, überall in Deutschland ein vergleichbar hohes Qualitätsniveau zu erreichen.

Stimmen zu. Die Zeit, die Fachkräfte für die Kinder haben, ist entscheidend dafür, dass Kinder sich wohlfühlen und individuell gefördert werden können. Deshalb wollen wir GRÜNE mit Mindeststandards sicherstellen, dass sich Erzieher*innen und andere pädagogische Fachkräfte um höchstens vier Unter-Dreijährige oder neun Kinder ab drei Jahren gleichzeitig kümmern. Inklusive Einrichtungen benötigen abhängig vom Förderbedarf der Kinder einen besseren Betreuungsschlüssel. Darüber hinaus müssen sie genügend Zeit für Vor- und Nachbereitung, Zusammenarbeit mit Familien, Netzwerkarbeit im Sozialraum und Fortbildungen haben. Den Fachkräften in den KiTas stärken wir den Rücken mit Fachberatung, Supervisions- und Mentoring-Programmen, Lernortkooperationen und Unterstützung für berufliche Weiterentwicklung innerhalb des KiTa-Systems.

Stimme zu. DIE LINKE setzt sich seit Jahren für ein Bundeskitaqualitätsgesetz ein, das unter anderem eine Fachkraft-Kind-Relation beinhaltet.

Neutral. Wir Freie Demokraten wollen die Qualität der frühkindlichen Bildung stärken. Dafür müssen sich Bund und Länder auf ambitionierte gemeinsame Standards für Betreuungsschlüssel und frühkindliche Bildungsinhalte verständigen. Ein einheitlicher Betreuungsschlüssel bzw. die einheitliche Berechnung einer angemessenen Fachkraft-Kind-Relation, die auch Ausfallzeiten und Zeiten mittelbarer pädagogischer Arbeit berücksichtigt, ist bei der Qualitätssteigerung von großer Bedeutung. Hierzu hat die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag den Beschluss „Bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für die frühkindliche Bildung“ eingebracht.

Neutral. (ohne Begründung)

Alle in Deutschland geborenen Kinder sollen (unabhängig von der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern) die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Stimme nicht zu. Seit dem Jahre 2000 gilt für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern das Geburtsortprinzip (ius soli). Dazu muss mindestens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen. Das heißt, dass diese Kinder mit ihrer Geburt in Deutschland neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Eine Änderung dieser Rechtslage ist nicht geplant. Eine generelle doppelte Staatsangehörigkeit lehnen CDU und CSU ab. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass Mehrstaatigkeit grundsätzlich vermieden wird und nur im Ausnahmefall möglich sein sollte.

Neutral. Es war damals die SPD, die mit der Einführung des ius soli durch das Staatsangehörigkeitsreformgesetz im Jahr 1999 einen weitreichenden Schritt zur Öffnung des Staatsangehörigkeitsrechts getan hat. Auch waren wir es, die sich in der letzten Wahlperiode für die Aufhebung der Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder eingesetzt haben. Wir arbeiten für ein gleichberechtigtes Zusammenleben mit gleichen Rechten und Pflichten für alle hier lebenden Menschen. Integration ist kein Ziel, sondern ein Prozess. Dieser findet durch Gemeinschaft und Wertschätzung im Alltag statt, aber eben auch durch die Ausstellung eines Passes. Daher wollen wir die Möglichkeit von Mehrstaatigkeit gesetzlich verankern und darüber hinaus bestehende Hürden bei Einbürgerungen abschaffen und hierfür auch die geltende Regelaufenthaltsdauer von bisher acht Jahren verkürzen.

Stimme zu. Wer in Deutschland geboren wird, soll die Möglichkeit erhalten, deutsche*r Staatsbürger*in zu werden, wenn ein Elternteil rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Die Staatsangehörigkeit stellt ein dauerhaftes Band rechtlicher Gleichheit, Teilhabe und Zugehörigkeit sicher. Den Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht wollen wir abschaffen und Mehrstaatigkeit anerkennen.

Stimme zu. Alle hier geborenen Kinder und Jugendlichen, deren Eltern dauerhaft im Land wohnen, sollen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten und ein Recht auf Mehrstaatlichkeit haben – ohne die Staatsbürgerschaft der Eltern ablegen zu müssen.

Stimme nicht zu. Ein Kind erwirbt durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die deutsche Staats-angehörigkeit erwerben. Dass der Erwerb in diesen Fällen an weitere Voraussetzungen geknüpft wird, etwa den rechtmäßigen Aufenthalt eines Elternteils, ist grundsätzlich nicht zu beanstanden.

Stimme nicht zu. Das Geburtsortprinzip (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland, auch wenn kein Elternteil Deutscher ist) wollen wir wieder aus dem Gesetz streichen und zum Abstammungsprinzip zurückkehren, wie es bis zum Jahr 2000 galt. Die Anforderungen – besonders auch in zeitlicher Hinsicht – für eine Ermessenseinbürgerung müssen erheblich steigen und einen Anspruch auf Einbürgerung darf es nicht mehr geben. Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit soll als Erfolg eigener Anstrengung erlebt werden und die Betroffenen mit Stolz erfüllen können.

Allen Studierenden und Auszubildenden soll unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern eine Ausbildungsförderung (BAföG) gezahlt werden.

Stimme nicht zu. CDU und CSU wollen das BAföG flexibilisieren und zu einem Instrument der individuellen Förderung des Lebensunterhalts von Bildung und Weiterbildung im Lebensverlauf weiterentwickeln. Gleichwohl bleibt das BAföG eine Sozialleistung, so dass weiterhin Einkommens- und Vermögensprüfungen stattfinden werden. Hierbei handelt es sich um ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit.

Neutral. Wir treten für ein neues Kindergeld ein, das nach Einkommen der Familie gestaffelt ist und jungen Menschen in Ausbildung als elternunabhängige Basisabsicherung direkt ausgezahlt wird. Die darüberhinausgehende Förderung durch das BAföG wollen wir so reformieren, dass sie Studierende mit geringen Ressourcen wieder verlässlich unterstützt – durch eine Ausweitung der Förderansprüche und die schrittweise zum Vollzuschuss, damit niemand aus Angst vor Verschuldung auf ein Studium verzichtet.

Stimmen zu. Wir GRÜNE wollen, dass sich jede*r eine Ausbildung oder ein Studium leisten kann, unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern. Dafür wollen wir das BAföG zu einer Grundsicherung für Studierende und Auszubildende umbauen. Sie soll aus einem Garantiebetrag und einem Bedarfszuschuss bestehen, der den Gesamtbetrag im Vergleich zum heutigen BAföG substanziell erhöht. Studierende oder Auszubildende bekommen den Betrag direkt überwiesen. Perspektivisch soll sie elternunabhängig gestaltet sein.

Stimme zu. Wir setzen uns für ein rückzahlungsfreies, elternunabhängiges und bedarfsgerechtes BAföG ein, das alle erreicht, die es brauchen. Bildungsentscheidungen sollen frei von Finanzsorgen oder Vorlieben der Eltern getroffen werden können. Der BAföG-Fördersatz muss regelmäßig und automatisch an die tatsächlichen und steigenden Lebenshaltungs- und Wohnkosten angepasst werden.

Stimmen zu. Wir Freie Demokraten wollen ein elternunabhängiges Baukasten-BAföG einführen. Die freie Wahl des Studiums darf nicht länger von der Unterstützung der Eltern abhängen. Studierende sollen analog zum bisherigen Kindergeld beziehungsweise Kinderfreibetrag der Eltern einen monatlichen Sockelbetrag von 200 Euro erhalten. Weitere 200 Euro sollen bei ehrenamtlichem Engagement oder Nebentätigkeiten als Zuschuss gewährt werden. Darüber hinaus soll ein monatlich anpassbares, zinsfreies und erst bei gutem Einkommen rückzahlbares Darlehen die notwendige finanzielle Flexibilität sichern. Die Förderhöchstdauer soll künftig die Regelstudienzeit plus zwei Semester umfassen. Studienfachwechsel sollen keinen Einfluss auf die Gesamtförderdauer haben. Höchstaltersgrenzen werden aufgehoben und Zuverdienstgrenzen werden angehoben. Die Beantragung und Verwaltung des BAföG wollen wir vollständig digitalisieren.

Stimme nicht zu. BAföG ist in der aktuellen Konzeption eine Sozialleistung. Darum sollen nur diejenigen es bekommen, die es wirklich brauchen. Wir möchten das BAföG künftig so umbauen, dass besonders leistungsstarken Studenten das Darlehen bis zu 100 % erlassen wird. Bei Kindererziehung während des Studiums oder bei gesellschaftlichem Engagement soll auch ein Teil der Rückzahlung erlassen werden. Zudem soll es möglich sein, auf den Darlehensanteil zu verzichten, um schuldenfrei ins Berufsleben starten zu können.

Die Anerkennung der Elternschaft soll sich (weiterhin) am traditionellen Familienbild (Vater, Mutter, Kind) und am Abstammungsprinzip orientieren.

Stimme zu. Ursprung jeder Gemeinschaft ist die Familie. Sie ist das stärkste soziale Netz und erster Ausdruck von Solidarität. Wir stehen zum Leitbild von Ehe und Familie, ohne die Vielfalt der Lebenswirklichkeit auszugrenzen. Das von der Mehrzahl der Menschen gelebte Modell der klassischen Familie mit Mutter, Vater und Kindern muss auch in Zukunft als solches vermittelt werden, ohne andere Formen der Familie zurückzusetzen. Der Staat kann familiäre Bindungen und menschliche Fürsorge weder ersetzen noch schaffen.

Dieser These stimmen wir nicht zu. Die Vielfalt der heutigen Familienkonstellationen und der wissenschaftliche Fortschritt in der Reproduktionsmedizin führen dazu, dass die biologischen Eltern immer häufiger nicht die sozialen Eltern sind. Deshalb setzen wir uns für ein modernes Abstammungsrecht ein, das diesen neuen Konstellationen Rechnung trägt.
Den § 1592 Nr. 1 BGB halten wir im Kern für veraltet. Die Anerkennung der Elternschaft muss erleichtert werden. Auch ist für die SPD kein Grund ersichtlich, warum zwischen hetero- und homosexuellen Eltern unterschieden werden sollte. Wir befürworten darum auch die Mittmutterschaft, d.h. die automatische Elternschaft zweier Mütter durch Gesetz, wenn ein Kind in eine lesbische Ehe hineingeboren wird. Die erleichterte Anerkennung sowie die Einführung der Mitmutterschaft waren bereits in einem 2020 vorgelegten Referentenentwurf aus dem SPD-geführten BMJV enthalten. Die Union hat die Mitmutterschaft jedoch abgelehnt und das Gesetzesvorhaben blockiert.

Stimme nicht zu. Familien sind vielfältig und diese Vielfalt muss ein modernes Familienrecht abbilden. Das geltende Recht ist dagegen nicht mehr zeitgemäß. Dessen Reform, die das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt, ist längst überfällig. In immer mehr Familien übernehmen soziale Eltern Verantwortung für das Kind. Mit dem grünen Konzept einer Elternschaftsvereinbarung können biologische Eltern und Wunscheltern die Rechtsverhältnisse zwischen ihnen und dem Kind verbindlich klären. Mit der Weiterentwicklung des „kleinen Sorgerechts“ hin zu einer elterlichen Mitverantwortung, die auf Antrag beim Jugendamt auf bis zu zwei weitere Erwachsene übertragen werden kann, schaffen wir GRÜNE für hier Sicherheit. Die verfassungswidrige Diskriminierung von Kindern in Regenbogenfamilien werden wir beenden, sodass die Ehefrau der gebärenden Mutter analog zum Ehemann ohne Adoption als zweiter rechtlicher Elternteil gilt.

Stimme nicht zu. Es darf nicht sein, dass es für die Kinder zu Benachteiligungen kommt, etwa wenn sie in einen anderen Mitgliedstaat reisen oder dorthin ziehen und die Gefahr besteht, dass die ihnen als Kinder aus der Familienangehörigkeit erwachsenden Rechte (z. B. Unterhalt) nicht anerkannt werden. Dabei ist das Abstammungsprinzip, dass bereits im deutschen Staatsbürgerschaftsrecht 2000 verändert wurde und sich darauf bezieht, dass auch Kinder nicht deutscher Abstammung die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erlangen können, nicht relevant. Wir fordern ein Wahlverwandtschaftsrecht, in dem nicht nur (heterosexuelle) Paare Verantwortung füreinander übernehmen dürfen, sondern jede Gemeinschaft, die sich einander verbunden fühlt. Dies kann auch eine mehr als zwei Personen umfassende Beziehung meinen (zum Beispiel eine Mehrelternfamilie mit zwei lesbischen Müttern und zwei schwulen Vätern). Diesen Menschen ist ein umfangreiches Besuchsrecht im Krankheitsfall, Adoptionsrecht und Aussageverweigerungsrecht einzuräumen. Gleichzeitig werden besondere Zuwendungen fällig, wenn ein Angehöriger (nach dem Wahlverwandtschaftsrecht) gepflegt werden muss oder sich Kinder in einer Wahlverwandtschaft befinden.

Stimme nicht zu. Für uns ist Familie überall dort, wo Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. Jeder, der in der traditionellen Familienkonstellation leben möchte, soll dies selbstverständlich tun. Darüber hinaus haben sich allerdings auch noch viele weitere Möglichkeiten des familiären Zusammenlebens entwickelt, die wir als Freie Demokraten genauso akzeptieren. Mehrelternschaftliche Konstellationen sind Realität. Wir wollen Mehrelternschaften rechtlich anerkennen und rechtswirksame Elternschaftsvereinbarungen bereits vor der Empfängnis ermöglichen. Bis zu vier Elternteile sollen im Interesse des Kindeswohls rechtliche Eltern sein können. Eine Überforderung des Kindes im Erwachsenenalter kann durch Quotierungen von unterhaltsrechtlichen Ansprüchen vermieden werden.

Stimme zu. Die AfD bekennt sich zur Familie als Keimzelle unserer Gesellschaft. Sie besteht aus Vater, Mutter und Kindern. Familie bedeutet Sicherheit, Obhut, Heimat, Liebe und Glück. Dieses Werte- und Bezugssystem wird von Generation zu Generation weitergegeben.

In Deutschland soll eine Kindergrundsicherung eingeführt werden, die nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt ist und die alle Sozialleistungen für Kinder und Familien zusammenfasst.

Stimmen nicht zu.
CDU und CSU wollen gezielt Familien finanziell stärken. Sie sind die Leistungsträger unserer Gesellschaft. Zielgenaue und bedarfsorientierte Maßnahmen halten wir für sinnvoller als eine Kindergrundsicherung. Wir halten am Ehegattensplitting fest und wollen unabhängig davon zusätzlich Ansätze entwickeln, um Kinder positiv zu berücksichtigen. Wir haben die finanzielle Situation von Familien spürbar verbessert, indem wir den Kinderfreibetrag und das Kindergeld zum 1. Januar 2021 deutlich erhöht haben. Perspektivisch streben wir den vollen Grundfreibetrag für Kinder an und finden damit den Einstieg in ein Kindersplitting. Wir haben auch den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 4.008 Euro verdoppelt. Wir wollen ihn perspektivisch auf 5.000 Euro weiter erhöhen. Wir werden die steuerliche Berücksichtigung haushaltsnaher Dienstleistungen verbessern. Sie entlasten Familien im Alltag und schaffen mehr Zeit für Familie und Beruf. So verringern wir auch Schwarzarbeit und tragen zur sozialen Absicherung der häufig weiblichen Beschäftigten bei.

Stimmen zu. Wir haben ein Konzept der Kindergrundsicherung entwickelt, das aus zwei zentralen Bereichen besteht. Zum einen aus einer Infrastruktur, die gerechte Bildung und Teilhabe für alle Kinder ermöglicht. Sie beinhaltet gute und beitragsfreie Kitas, ein Ganztagsangebot für Schulkinder, eine soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche und freie Fahrt in Bus und Bahn im Nahverkehr sowie ein Recht auf Mobilität vor allem für den ländlichen Raum. Die Kindergrundsicherung besteht zum anderen aus einem neuen existenzsichernden, automatisch ausgezahlten Kindergeld, das nach Einkommen der Familie gestaffelt ist – je höher der Unterstützungsbedarf, desto höher das Kindergeld.

Stimmen zu: Neben hervorragender Infrastruktur werden wir GRÜNE Familien mit einer einfachen und gerechten Kinder- und Familienförderung stärken: der Kindergrundsicherung. Unser Vorhaben: Kindergeld, Kinderfreibeträge, Kinderzuschlag, das Sozialgeld für Kinder und die Bedarfe für Bildung und Teilhabe in eine neue eigenständige Leistung zusammenzufassen.

DIE LINKE stimmt zu. Wir setzen uns seit vielen Jahren für die Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung ein, in der die wesentlichen Sozialleistungen für Kinder und Jugendliche (Kindergeld, Kinderzuschlag, Hartz IV/Sozialhilfe und Wohngeld) zusammengeführt werden. Dabei wollen wir die unterschiedlichen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen, die sich bspw. nach Alter und individueller Lebenssituation unterscheiden, ebenso berücksichtigen wie auch das Einkommen der Eltern oder die Höhe von Unterkunftskosten. Unser Konzept für eine LINKE Kindergrundsicherung ist auch Bestandteil unseres Wahlprogrammes. Bei der Ausgestaltung orientieren wir uns am Modell des Bündnisses Kindergrundsicherung. Die Höhe fällt abgestuft aus. Beginnend bei 630 Euro für die ärmsten Kinder wird sie je nach Einkommenssituation bis auf 328 Euro abgeschmolzen. Das entspricht dem erhöhten Kindergeld, das wir für alle Kinder als Sofortmaßnahme fordern.

[Die Partei hat sich nicht entschieden, ob sie zustimmen, ablehnen oder neutral sind. Deshalb haben wir “neutral” ausgewählt.] Wir Freie Demokraten wollen ein Kinderchancengeld: Es besteht aus einem vom Elterneinkommen unabhängigen Grundbetrag, einem vom Elterneinkommen abhängigen Flexibetrag und dem Chancenpaket. Über das Chancenpaket erhalten bedürftige Kinder etwa Musikunterricht, Nachhilfe oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein.

Stimme nicht zu. (ohne Begründung)

Kinder und Jugendliche, die in Pflegeeinrichtungen oder -familien leben, sollen von Kostenbeiträgen zur Unterkunft vollständig befreit werden.

Stimmen nicht zu.
Die Kostenbeteiligung von jungen Menschen in Pflegefamilien und Einrichtungen der Erziehungshilfe wurde von 75 Prozent auf 25 Prozent ihres Einkommens aus Schülerjobs, Praktika oder einer Ausbildung gesenkt. Zudem wird ein Freibetrag von 150 Euro des Einkommens von der Kostenbeteiligung ausgenommen. Einkommen aus kurzfristigen Ferienjobs und ehrenamtlicher Tätigkeit wurden gänzlich freigestellt. Um Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe darin zu bestärken, für sich und ihr Leben Verantwortung zu übernehmen, ist es aber berechtigt, das Einkommen in einem gewissen Maße auch auf die Unterbringungskosten anzurechnen.

Stimmen zu. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz haben wir die Höhe der Kostenbeiträge von jungen Menschen in Einrichtungen oder Pflegefamilien deutlich reduziert – von maximal 75% auf maximal 25%. Diese Absenkung war ein politischer Kompromiss im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens – aus unserer Sicht wäre eine vollständige Abschaffung der Kostenbeteiligung wünschenswert gewesen, um Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe darin zu bestärken, für sich und ihr Leben Verantwortung zu übernehmen.

Stimmen zu: Den Kostenbeitrag von Jugendlichen in vollstationärer Einrichtung oder Pflegefamilie wollen wir GRÜNE abschaffen.

DIE LINKE stimmt zu. Bereits seit vielen Jahren setzen wir uns für eine Abschaffung der so genannten Kostenheranziehung ein. Im Rahmen der Debatte um eine Novelle des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (das mittlerweile verabschiedete und irreführend so genannte Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) hat unsere Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung in die parlamentarische Beratung eingebracht. Dieser wurde abgelehnt.

[Die Partei hat sich nicht entschieden, ob sie zustimmen, ablehnen oder neutral sind. Deshalb haben wir “neutral” ausgewählt.] Wir Freie Demokraten wollen das Angebot an Berufs- und Studienberatung in Jugendpflegeeinrichtungen erweitern. Heim- und Pflegekinder müssen ihr selbstständig verdientes Geld behalten können. Sie dürfen nicht mehr zur Finanzierung ihrer Unterbringung herangezogen werden. Zudem muss eine Verlängerung der Unterbringung im Jugendheim oder bei Pflegefamilien auch über das 18. Lebensjahr hinaus unkompliziert möglich sein, solange die Jugendlichen noch zur Schule gehen oder sich in einer Berufsausbildung befinden. So erleichtern wir den Betroffenen die Erlangung von Berufs- und Schulabschlüssen, einschließlich der Hochschulreife.

Neutral. (ohne Begründung)

Hinweis zur Einfachen Sprache:

Die Übersetzung der Antworten in einfacher Sprache erfolgte durch das Netzwerk Kinderrechte. Die Text enthalten teilweise noch schwere → Begriffe, die in diesem Lexikon erklärt sind. Um den genauen Wortlaut der Antwort der Parteien nachvollziehen zu können, verweisen wir aus auf die Originalversion der Antworten.

Der Bundestag soll die Rechte von Kindern auf besonderen Schutz, Förderung und Beteiligung ins Grundgesetz aufnehmen.

Stimmen nicht zu. CDU/CSU haben in den letzten Jahren versucht, sich bei der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz mit den anderen Parteien zu einigen. Das hat nicht geklappt. Damit wurde von den Grünen und der SPD eine wichtige Chance nicht genutzt. Die CDU/CSU hat einen Kompromiss vorgeschlagen. Der Vorschlag hätte dafür gesorgt, dass die Kinderrechte in der Verfassung sichtbar werden. Und zwar, ohne dass die Rechte von Eltern geschmälert werden. Die übermäßigen Vorstellungen der Grünen und der SPD waren mit der CDU/CSU nicht zu machen. Wenn man nämlich die Umsetzung der Kinderrechte als Ziel der Bundesregierung sieht, ändert sich das Verhältnis von Staat, Eltern und Kindern zueinander.

Stimmen zu. Die SPD wird starke Kinderrechte auf Schutz, Beteiligung und Förderung und den Vorrang des Kindeswohls im Grundgesetz verankern.

Stimmen zu. Kinder müssen sich bestmöglich und frei entwickeln können. Sie haben ein Recht auf besonderen Schutz, Förderung und Beteiligung. Kinder sind Menschen mit eigenen Bedürfnissen. Diese müssen erkannt und gestärkt werden. Die GRÜNEN werden sicherstellen, dass die Rechte und das Wohl von Kindern bei staatlichen Entscheidungen ein größeres Gewicht bekommen. Sie müssen maßgeblich berücksichtigt werden. Deshalb müssen starke Kinderrechte, die den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention entsprechen, ins Grundgesetz.

Stimmen zu. Die Rechte von Kindern auf besonderen Schutz, Förderung und Beteiligung müssen ins Grundgesetz aufgenommen werden. Die LINKE hat das in den letzten Jahren schon häufig vorgeschlagen und damit auch Druck aufgebaut. Die Bundesregierung hat vor kurzem versucht, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Das hat aber nicht geklappt. Dass es nicht geklappt hat ist aber gut. Der Vorschlag für die Kinderrechte ins Grundgesetz, den die Bundesregierung nämlich gemacht hatte, war sehr schwach. Die Rechte von Kindern in Deutschland wären nicht gestärkt worden. Zusätzlich möchte die LINKE ein Teilhabegesetz für Kinder und Jugendliche. Im Moment steht im Gesetz nur, dass Kinder und Jugendliche beteiligt werden sollten. Die LINKE möchte, dass Kindern und Jugendliche das Recht haben, sich zu beteiligen.

(Die Partei hat sich nicht entschieden, ob sie zustimmen, ablehnen oder neutral sind. Deshalb haben wir Neutral ausgewählt.) Die FDP erkennt an, dass sich die Perspektive auf Kinder sehr geändert hat in den letzten 70 Jahren, seit es das Grundgesetz gibt. Diese Entwicklung sollte auch im Grundgesetz sichtbar werden. Für die FDP ist dabei wichtig, dass sich der Staat niemals in die Familie einmischen darf, zum Beispiel, indem er die „richtige“ Erziehung durchsetzt. Der Staat soll nur dann eingreifen, wenn das Kindeswohl erkennbar in Gefahr ist. Eine Neuregelung vom Gesetz sollte Kinder als Träger*innen eigener Grundrechte ins Zentrum stellen. Das Kindeswohl sollte bei allen staatlichen Entscheidungen, die das Kind unmittelbar betrifft, „besonders“ berücksichtigt werden. Wichtig ist der FDP auch, dass Kinder in Verfahren, die sie betreffen, entsprechend ihrem Alter und ihrem Entwicklungsstand angehört werden müssen.

Stimmen nicht zu. Kinder haben schon alle Grundrechte. Extra Kinderrechte schwächen deswegen nur die Elternrechte, die im Grundgesetz in Artikel 6 stehen.

Jugendliche sollen bei Bundestagswahlen ab 16 Jahren wählen dürfen.

Stimmen nicht zu. Für die Demokratie ist es gut, wenn junge Menschen sich schon sehr früh politisch engagieren, sich eine politische Meinung bilden und sich für ihre Ziele einsetzen. Aus Sicht der CDU/CSU war und ist es am besten, wenn nur volljährige Menschen (also ab 18 Jahren) wählen dürfen. Das Gesetz sagt, dass Menschen ab 18 Jahren in der Lage sind, die volle Verantwortung für ihr Leben zu übernehmen. Die CDU/CSU möchte daher nicht, dass Menschen unter 18 Jahren wählen dürfen.

Stimmen zu. Die SPD möchte, dass junge Menschen ab 16 Jahren wählen dürfen. Außerdem wollen sie, dass Kinder und Jugendliche an mehr politischen Entscheidungen beteiligt werden. Kinder und Jugendliche sollen Möglichkeiten zur echten Beteiligung haben, zum Beispiel durch Jugendausschüsse in der Gemeinde. Es gibt schon Möglichkeiten, wo Kinder und Jugendliche sich beteiligen können, zum Beispiel Jugendverbände, Jugendringe und Kinder- und Jugendparlamente. Die SPD möchte mehr Geld dafür ausgeben, dass es diese Möglichkeiten lange gibt. Zusätzlichen will die SPD mit jedem neuen Gesetz einen Jugend-Check machen. Der soll prüfen, welche Auswirkungen das Gesetz auf Jugendliche hat.

Stimmen zu. Es gibt viele Gründe für die Absenkung des Wahlalters. Jugendliche tragen mit Kreativität, Flexibilität und Mut zum gesellschaftlichen Wandelt bei. Davon lebt eine Demokratie. Die Gesellschaft wird immer älter. Jugendliche haben ein Recht darauf, diese mitzugestalten. Sie haben ein Recht darauf, dass ihre Meinung bei Entscheidungen berücksichtigt wird. Jugendbeteiligung soll deshalb an allen Orten des Aufwachsens möglich sein, auch bei Wahlen. Gleichzeitig wollen die GRÜNEN politische Bildung als Unterrichtsfach ausbauen und fördern. Auf diese Weise können bereits Schüler*innen zu selbstbestimmten Bürger*innen werden. Es ist ein deutliches Signal an junge Menschen, dass sie von Zukunftsentscheidungen, von denen sie selbst am stärksten betroffen sind, nicht länger ausgeschlossen sind.

Stimme zu. DIE LINKE setzt sich sogar für eine Absenkung des Wahlalters in allen demokratischen Entscheidungsprozessen ein. Also für Wahlen für das Europäische Parlament, die Bundestagswahl, Wahlen in den Bundesländern und in den Gemeinden.

Stimmen zu. Die FDP fordert, das Wahlalter auf 16 Jahre abzusenken. Und zwar für Wahlen zum Deutschen Bundestag und dem europäischen Parlament. Dafür soll die politische Bildung an Schulen gestärkt werden. Das Wahlrecht ermöglicht es, sich zu beteiligen und trägt zu Generationengerechtigkeit bei. Die Absenkung des Wahlalters bedeutet gesellschaftlichen Fortschritt. Junge Menschen nehmen in vielen Lebensbereichen Verantwortung wahr. Sie werden aber von der politischen Teilhabe ausgeschlossen, dabei sind sie es, die am längsten von den politischen Entscheidingen beeinflusst werden. Das Wahlrecht ab 16 Jahren ist gerecht für die Generationen.

Stimmen nicht zu. Die AfD lehnt es ab, dass Menschen schon ab 16 Jahren wählen dürfen. Menschen unter 18 Jahren haben aus guten Gründen weniger Pflichten. Junge Menschen sind außerdem beschränkt geschäftsfähig, das heißt zum Beispiel sie können nur Verträge unterschreiben, wenn die Eltern davon wissen und zustimmen. Deswegen sollen jungen Menschen das Wahlrecht auch erst bekommen, wenn sie diese Pflichten haben. Es darf keine Rechte ohne Pflichten geben.

Familien sollen weniger Steuern bezahlen als bisher.

Stimmen zu. CDU/CSU wollen vor allem Familien stärken, die nicht besonders reich und nicht besonders arm sind. Diese Familien leisten sehr viel für unsere Gesellschaft. CDU/CSU wollen das Ehegattensplitting beibehalten. Das Ehegattensplitting hilft vor allem verheirateten Paaren, weniger Steuern zu zahlen. Zusätzlich wollen CDU/CSU weitere Möglichkeiten finden, um Kinder besser mit einzubeziehen. CDU/CSU haben den Kinderfreibetrag und das Kindergeld zum 1. Januar 2021 deutlich erhöht. Dadurch haben sie die finanzielle Situation von Familien mit Kindern verbessert. Auch Alleinerziehende wurden entlastet und sollen weiter entlastet werden.

Stimmen nicht zu. Im Moment führen die Steuerregelungen dazu, dass Menschen mit viel Geld viele Vorteile haben. Kinder und Familien bekommen deshalb oft nicht die Unterstützung, die sie brauchen. Die SPD will deshalb, dass die meisten Familien mit Kindern weniger Steuern zahlen – außer die ganz reichen Familien. Die Kindergrundsicherung soll alle Sozialleistungen für Kinder und Familien zusammenfassen. Dazu gehört z. B. das Kindergeld oder Wohngeld. Die Kindergrundsicherung hängt davon ab, wie viel die Eltern verdienen. Je weniger Geld die Eltern verdienen, umso mehr Geld sollen sie als Unterstützung bekommen.

Stimmen zu. Kinder und ihre Familien bekommen viele unterschiedliche finanziellen Unterstützungen und Hilfen. Diese Förderung ist nicht gerecht und auch nicht wirksam. Eltern, die viel verdienen, erhalten für ihre Kinder hohe Freibeträge. Das ist oftmals viel Geld. Eltern, die wenig oder mittelmäßig verdienen, bekommen über das Kindergeld weniger Unterstützung vom Staat als Eltern mit hohem Einkommen. Das ist ungerecht. Deshalb wollen die GRÜNEN eine Kindergrundsicherung. Leistungen, wie zum Beispiel Kindergeld, Kinderfreibeträge, Kinderbeiträge und Sozialgeld sollen zusammengefasst werden. Diese Leistungen sollen nicht auf das Einkommen angerechnet werden, wenn die Familien vom Staat unterstützt werden. Der Betrag soll jedem Kind zustehen. Das bisherige Kindergeld soll dann nicht mehr ausgezahlt werden. Mit der Einführung der Kindergrundsicherung soll auch geprüft werden, was Kinder zum Leben brauchen.

Stimmen nicht zu. Wenn der Kinderfreibetrag erhöht wird, dann zahlen nur wenige Menschen weniger Steuern. Vor allem die Menschen, die schon genug Geld haben, werden dann von Steuern entlastet. Das würde dann zwar bedeuten, dass viele Haushalte mit Kindern mehr Geld zu Verfügung haben, aber nicht die Haushalte, die es am meisten brauchen. Die LINKE fordert daher eine Kindergrundsicherung. Die Kindergrundsicherung soll Stufen haben. Die ärmsten Kinder bekommen 630€ im Monat und die reichsten 328€ im Monat. Bis die Kindergrundsicherung für alle da ist, fordert die Linke sofort 328€ als Kindergeld für alle Kinder. Die Kindergrundsicherung soll nicht als Einkommen gelten, also muss sie nicht versteuert werden.

Stimmen zu. Die FDP möchte, dass Familien weniger Steuer zahlen. Dazu zählen auch Familien, in denen nur ein Elternteil erzielt. Dazu wollen sie den Kinder- und Auszubildendenfreibetrag und den Freibetrag für Alleinerziehende anheben. Ein Freibetrag muss nicht versteuert werden. So zahlen Familien mit Kindern weniger Steuern. Auch wenn Familien Geld für Betreuung, Unterhalt von Kindern oder Haushalt ausgeben, sollen sie dafür weniger Steuern zahlen. Verheiratete Menschen und Menschen in Lebenspartnerschaften sollen weiterhin weniger Steuern zahlen.

Stimmen zu. Die AfD möchte ein Betreuungsgeld für Eltern oder Großeltern einführen. Die AfD will den Kinderfreibetrag anheben und ein Familiensplitting der Steuern. Das heißt, dass Familien mit Kindern mehr Geld zur Verfügung hben und weniger Steuern zahlen müssen. Die AfD will auch, dass man auf Einkäufe für Kinder (z.B. Babyflasche oder Kleidung) weniger oder keine Steuern zahlen muss. Eltern sollen auch finanzielle Vorteile bei der Rente haben.

Geflüchtete Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) sollen einen Anspruch darauf haben, dass ihre Geschwister, die auch unter 18 Jahren sind, nach Deutschland kommen dürfen.

Stimmen nicht zu. Geflüchtete Menschen haben das Recht, dass ihre Kernfamilie auch nach Deutschland kommen darf. Die Kernfamilie von einem geflüchteten Kind sind laut der jetzgen Regelungen nur die Eltern und nicht die Geschwister. Die CDU/CSU lehnt es ab, das Recht auf die Geschwister auszuweiten. Es soll weiterhin nur die Kernfamilie betreffen. Die CDU/CSU möchte es vermeiden, dass Eltern ihre Kinder auf eine gefährliche Reise nach Deutschland oder nach Europa schicken.

Stimmen zu. Gemeinsam mit der Familie fällt es geflüchteten Menschen leichter sich einzuleben. Geflüchtete sollen wie andere Menschen auch mit ihren Familien zusammenleben können. Die SPD möchte des Grundrecht auf Zusammensein der Familie beschützen. Alle Schutzberechtigten sollen mit den Ehepartner*innen und Kindern zusammenleben dürfen. Alle Familien in Deutschland sollen zusammen sein dürfen, wenn sie besonderen Schutz benötigen. Eltern sollen sich nicht entscheiden müssen, ob sie bei ihren Kindern in Deutschland oder ihren anderen Kindern in ihrem Herkunftsland sein wollen. Die SPD möchte, dass die Geschwister von geflüchteten Kindern, die allein hier in Deutschland ankommen, auch herkommen dürfen.

Stimmen zu. Bisher dürfen nur die Eltern von geflüchteten Kindern nach Deutschland nachreisen. Geschwister dürfen nicht nachkommen. Sie haben keinen Anspruch auf Familiennachzug. Die Eltern stehen daher vor einer sehr schweren Entscheidung. Sie ziehen zu ihrem Kind nach Deutschland oder sie bleiben bei ihren Kindern im Herkunftsland oder einem Nachbarland. Dort gibt es oft schwierige Bedingungen. Familien müssen dadurch oft jahrelang getrennt leben. Deswegen hatten die GRÜNEN eine Änderung des Gesetzes vorgeschlagen (BT-Drs. 19/27189). Damit soll verhindert werden, dass Familien dauerhaft getrennt werden und Kinder in unsicheren und gefährlichen Bedingungen im Herkunfts- oder Aufnahmeland zurückgelassen werden.

Stimmen zu. Alle müssen das Recht haben, dass ihre Familie nach Deutschland kommen darf. Auch Menschen, denen Gefahr in ihrer Heimat droht, die aber nicht für immer in Deutschland bleiben dürfen. Bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten muss es ein Recht auf Nachzug der Geschwister geben.

Neutral. Kinder und Jugendliche brauchen es, dass sich ihre Eltern um sie kümmern und für sie sorgen. Deshalb muss der Nachzug der Familie bei geflüchteten Kindern und Jugendlichen an erster Stelle kommen. Der Nachzug von Geschwisterkindern sollte in einem Einwanderungsgesetz geregelt werden. Es muss abgeweogen werden, welche Möglichkeiten es gibt und wie man den Menschen am besten helfen kann.

Stimmen nicht zu. (Die AfD hat uns zu dieser These keine Begründung geschickt.)

Unternehmen in Deutschland müssen beweisen, dass sie keine Kinderarbeit zulassen. Sie müssen dies auch bei ihren Lieferanten in der ganzen Welt überprüfen.

Neutral. Deutsche Unternehmen müssen so gut sie können dafür sorgen, dass ihre Lieferanten auf der ganzen Welt die Menschenrechte einhalten. Die CDU und CSU setzt dabei vor allem darauf, dass die Unternehmen das freiwillig machen. Aktuell wird überprüft, ob die Unternehmen das wirklich freiwillig machen. Falls die Unternehmen das nicht freiwillig machen, muss überlegt werdden, dazu ein Gesetz zu machen. Zusätzlich muss es gemeinsame und feste Regeln für Unternehmen aus allen Bereichen geben (z.B. Kleidung und Elektronik). Die Regelungen müssen für die ganze Europäische Union gelten. Der Kampf gegen Kinderarbeit sollte ein Teil von den Regeln sein, wie Handel in der Europäischen Union getrieben wird.

Stimmen zu. Die SPD hat in der Bundesregierung das Lieferkettengesetz durchgesetzt. Das Lieferkettengesetz überwacht den ganzen Weg, den Waren, zum Beispiel Kleidung nach Deutschland haben. Das Gesetz stellt sicher, dass Produkte ohne Kinderarbeit, Ausbeutung oder Umweltzerstörung hergestellt werden.

Stimmen zu. Die GRÜNEN wollen, dass das kürzlich verabschiedete Lieferkettengesetz verbessert wird. Die GRÜNEN möchten, dass das Lieferkettengesetz für alle Lieferanten weltweit gilt. Sie möchten sich dafür einsetzen, dass dieses Gesetz in Deutschland und in der EU verbessert wird und es starke und eindeutige Regeln für die gesamte Lieferkette gibt.

Stimmen zu. Die LINKE findet, dass das aktuelle Lieferkettengesetz noch zu viele Lücken hat. Unternehmen und Firmen über 250 Mitarbeiter*innen und kleinere Unternehmen in einer Risikobranche müssen verpflichtet werden, entlang ihrer Lieferkette Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit und Umweltzerstörung zu verhindern. Das bedeutet auch, dass es Regeln geben muss, die die Rechte von Betroffenen stärken und ihre Arbeitsbedingungen verbessern. Betroffene sind hier zum Beispiel arbeitende Kinder. Außerdem sollen die Unternehmen die Pflicht haben, sorgfältig mit der Umwelt umzugehen. Die Unternehmen sollen auch Menschen, die an der Lieferkette arbeiten, bei Entscheidungen miteinbeziehen und Geschlechtergerechtigkeit viel stärker fördern.

(Die Partei hat sich nicht entschieden, ob sie zustimmen, ablehnen oder neutral sind. Deshalb haben wir Neutral ausgewählt.) Die FDP glaubt, dass Unternehmen und die Konsument*innen selbst die Verantwortung haben, Menschenrechte zu schützen. Die FDP möchte daran mitwirken, dass Unternehmen, die Menschenrechte schützen mehr Vorteile als Nachteile haben. Die FDP möchte eine einheitliche Regelung zur Lieferkette in der Europäischen Union. Unternehmen haben nicht die Macht und auch nicht genügend Personal, um den Schutz der Menschenrechte bei allen ihren Lieferanten in der ganzen Welt zu überprüfen. Deswegen sollen Unternehmen nur bestraft werden, wenn Menschenrechte da verletzt werden, wo sie direkt kontrolliert werden können. Es soll keine Strafe darüber hinaus geben.

Stimmen nicht zu. Die Wirtschaft ist auf der einen Seite auf der ganzen Welt verknüpft (Globalisierung). Auf der anderen Seite ist die Wirtschaft aber auch regional, also Produkte die aus Deutschland kommen und hier genutzt werden. Die Außenpolitik soll gewährleisten, dass deutsche Unternehmen ihre Produkte weltweit verkaufen können. Dabei geht es auch um den Zugang zu Rohstoffen (z.B. Erdöl) und die freien Handelswege. Durch Handelswege kommen Produkte aus dem Ausland nach Deutschland. Die wichtigste Aufgabe von der deutschen Außenpolitik ist es deshalb, die Regeln auf Handelswegen zu sichern und weiterzuentwickeln, sodass es gut für die deutsche Wirtschaft ist. Das Lieferkettengesetz lehnen wir ab, weil es nur durch die Ideen und Wertvorstellungen von bestimmten Parteien begründet ist.

Bis zum Jahr 2030 soll Deutschland 70 Prozent weniger Treibhausgase produzieren. Treibhausgase sind ein Grund für den Klimawandel. Sie entstehen z. B. beim Autofahren oder beim Abbau von Kohle. Das bekannteste Treibhausgas heißt CO2 oder Kohlenstoffdioxid.

Stimmen nicht zu. CDU und CSU wollen eine Politik, die generationengerecht ist. Wir wollen eine Reduktion der Treibhausgase auf 65% im Vergleich zum Jahr 1990. Diese Anpassung hat auch der Deutsche Bundestag im Klimaschutzgesetz vorgenommen, nachdem das Bundesverfassungsgesetz das gefordert hat. Die CDU/ CSU setzen, um dem Ziel der Klimaneutralität nahe zu kommen, auf Instrumente aus der Marktwirtschaft, auf den Ausbau der erneuerbaren Energien, eine nachhaltige Mobilität und eine umweltfreundliche Sanierung von Häusern und Wohnungen. Zum Erreichen der Pariser Klimaziele will die CDU/CSU Kooperationen eingehen, um den Anstieg der Durchschnittstemperatur zu begrenzen.

Stimmen zu. Die SPD will, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Die wichtigste Aufgabe ist es, Unternehmen und Industrie so zu organisieren, dass die Natur geschützt wird, und dabei einen hohen Lebensstandard in Deutschland zu garantieren. Die SPD schafft Wohlstand und Wachstum klimaneutral. Sie werden die gesetzlichen Grundlagen schaffen, damit die Erneuerbaren Energien ausreichend zur Verfügung stehen.

Stimmen zu. Ja, genau das fordern die GRÜNEN. Dazu kann man sich auch diesen Antrag „Klimaschutz jetzt“ an den Bundestag anschauen.

Stimmen zu. Die LINKE stimmt der These grundsätzlich zu, aber möchte noch weiter gehen in Bezug auf den Ausstoß von Treibhausgasen. Das Ziel der LINKEN ist, dass Deutschland 80 Prozent weniger Treibhausgase produzieren soll. Die LINKE will, dass die deutsche Wirtschaft und Gesellschaft bis zum Jahr 2035 klimneutral ist. Klimaneutral heißt, dass die Wirtschaft und Gesellschaft keinen negativen Einfluss mehr auf den Klimawandel haben.

(Die Partei hat sich nicht entschieden, ob sie zustimmen, ablehnen oder neutral sind. Deshalb haben wir Neutral ausgewählt.) Vor kurzem hat die EU-Kommission das “Fit-for-55”-Paket vorgelegt. Die Vorschläge aus diesem Paket werden in den kommenden Monaten vom europäischen Parlament und dem Ministerrat besprochen. Enthalten ist in dem Paket eine Neuaufteilung des EU-Burden-Sharing. Bei dieser “Lastenteilung” fordert die FDP, dass Deutschland sich hohe Ziele setzt. Die Ziele sollen mit den Zielen und Maßnahmen der anderen Ländern in der Europäischen Union abgestimmt sein.

Stimmen nicht zu. Wenn die Bundesregierung die CO2- Emissionen auf Null senken möchte, hat das schwerwiegende Folgen für die Industrie und Gesellschaft. Diese Folgen bedrohen die Freiheit der Menschen sehr stark. Die AfD lehnt deswegen das CO2-Ziel und die Änderung der Gesellschaft ab. Um die CO2-Emissionen zu senken und die von Menschen gemachte “Klimakatastrophe” zu verhindern, soll auf Kohle, Erdöl und Erdgas verzichtet werden. Die AfD hält diese Maßnahme für falsch, weil sie die von Menschen gemachte “Klimakatastrophe” für eine falsche Behauptung hält.

Die Regierung soll festlegen, wie viele Kinder ein*e Erzieher*in in einer Kita höchstens betreuen soll.

Neutral. Das Gesetz sagt, dass die Bundesländer und nicht die Bundesregierung für die Kitas zuständig sind. Die Bundesländer entscheiden also, welche Aufgaben und Ziele Kitas haben, wie viele Personen da arbeiten sollen und wer das bezahlt. Die Bundesregierung kann nur Richtlinien festlegen, an die sich die Bundesländer dann halten müssen. In der letzten Regierung, die von der CDU und CSU angeführt wurde, wurde das Gute-Kita-Gesetz gemacht. Das Gesetz wird Kitas besser machen und Eltern finanziell entlasten. In den Bundesländern soll einzeln geschaut werden, wie gut die Kitas da sind. Deswegen müssen die Bundesländer die Frage beantworten, wie viele Kinder ein*e Erzieher*in in der Kita betreuen soll.

Stimmen nicht zu. Kitas fördern Kinder außerhalb der Familie. Die Erzieher*innen in Kitas müssen viele Dinge können, dafür müssen sie eine gute Ausbildung erhalten . Die Kitas sollen ausgebaut werden. Dabei soll die Qualität im Mittelpunkt stehen. Dazu hat die SPD das Gute-KiTa-Gesetz gemacht. In den Bundesländern sind die Anforderungen an Kitas unterschiedlich. Deswegen muss das Angebot flexibel sein und genau zu der Situation in der speziellen Kita vor Ort passen. Überall in Deutschland sollen Kinder gut in der Kita betreut werden. Da die Situation in den Ländern sehr unterschiedlich sind müssen sie so gestaltet sein, wie sie vor Ort benötigt werden. Es gibt einen Instrumentenkasten mit verschiedenen Angeboten, aus denen gewählt werden kann. Die Qualität soll überall in Deutschland gut sein, egal wo ein Kind zur Kita geht.

Stimmen zu. Wenn die Erzieher*innen genug Zeit für jedes Kind haben, kann das Kind sich besser wohlfühlen und lernen. Deshalb wollen die GRÜNEN Mindeststandards einführen. Die Mindestandards bestimmen, dass sich Erzieher*innen um höchstens vier Kinder unter drei Jahren oder neun Kinder ab drei Jahren gleichzeitig kümmern. Einrichtungen, in denen auch Kinder mit Behinderung lernen, brauchen noch mehr Erzieher*innen. Außerdem müssen Erzieher*innen genug Zeit haben für die Vor- und Nachbereitung. Oder für die Zusammenarbeit mit den Familien, den Austausch untereinander oder für Fortbildungen. Die GRÜNEN wollen die Erzieher*innen mit verschiedenen Programmen unterstützen und stärken.

Stimmen zu. Die LINKE setzt sich seit Jahren für ein Gesetz ein, das festlegt, wie viele Kinder ein*e Erzieher*in betreuen darf.

Neutral. Die FDP will die Qualität der Bildung von jungen Kindern stärken. Dafür müssen die Bundesregierung und die Bundesländer gemeinsam festlegen, wie viele Kinder ein*e Erzieher*in betreuen soll und was und wie genau die Kinder in der Kita lernen sollen. Damit eine Kita gut ist, ist es wichtig, dass nicht zu viele Kinder auf ein*e Betreuer*in kommen. Dazu hat die FDP auch schon einmal einen Vorschlag in der Regierung gemacht zu „Bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für die frühkindliche Bildung“.

Neutral. (Die AfD hat zu dieser These keine Begründung geschickt.)

Alle in Deutschland geborenen Kinder sollen automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Und zwar unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit ihre Eltern haben.

Stimmen nicht zu. Seit 2000 gibt es in Deutschland das Geburtsortprinzip. Das heißt, dass alle Kinder von ausländischen Eltern, die in Deutschland geboren sind, die deutsche Staatsängehörigkeit bekommen. Dazu muss aber mindestens ein Elternteil schon 8 Jahre in Deutschland wohnen und für immer in Deutschland bleiben dürfen. Die Kinder bekommen durch das Geburtsortprinzip die deutsche Staatangehörigkeit zusätzlich zu der Staatsangehörigkeit, die die Eltern haben. Das Gesetz dazu soll nicht geändert werden. Die generelle doppelte Staatsangehörigkeit lehnt die CDU/CSU ab. Die CDU/CSU setzt sich weiterhin dafür ein, dass Mehrstaatigkeit grundsätzlich vermieden wird. Das heißt, zwei Staatsangehörigkeiten gleichzeitig zu haben, soll nur im Ausnahmefall möglich sein.

Neutral. Die SPD hat 1999 schon einmal das Gesetz zu Staatsangehörgkeit offener gemacht. Sie haben sich auch in den letzten vier Jahren dafür eingesetzt, dass Kinder sich nicht mehr entscheiden müssen, welche Staatangehörigkeit sie behalten wollen, wenn sie mehrere haben. Die SPD arbeitet für ein gleichberechtigtes Zusammenleben mit gleichen Rechten und Pflichten für alle hier lebenden Menschen. Integration ist ein Prozess, der durch Gemeinschaft und Wertschätzung im Alltag stattfindet. Aber Integration heißt auch, einen deutschen Pass und damit die Staatsangehörigkeit zu bekommen. Daher will die SPD, dass Menschen, die mehrere Staatangehörigkeiten haben, sich nicht entscheiden müssen, welche Staatsangehörigkeit sie aufgeben wollen, sondern alle behalten dürfen (Mehrstaatigkeit). Außerdem wollen sie, dass es leichter wird, die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen.

Stimmen zu. Alle Kinder, die in Deutschland geboren sind, sollen die deutsche Staatangehörigkeit bekommen können. Das gilt, wenn ein Elternteil von dem Kind in Deutschland lebt und auch bleiben darf. Die Staatsangehörigkeit ist wichtig für Menschen, weil sie für lange Zeit Zugehörigkeit und Beteiligung bedeutet. Manche Menschen haben zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten. Diese Menschen sollten sich nicht entscheiden müssen, welche Staatsangehörigkeit sie aufgeben wollen, sondern alle behalten dürfen (Mehrstaatigkeit).

Stimmen zu. Alle hier geborenen Kinder und Jugendlichen, deren Eltern dauerhaft im Land wohnen, sollen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Sie sollen auch ein Recht auf Mehrstaatlichkeit haben. Manche Menschen haben zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten. Diese Menschen sollten sich nicht entscheiden müssen, welche Staatsangehörigkeit sie aufgeben wollen, sondern alle behalten dürfen.

Stimmen nicht zu. Ein Kind bekommt die deutsche Staatsangehörigkeit bei der Geburt, wenn ein Elternteil auch die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Kinder von ausländischen Eltern können auch manchmal die deutsche Staatangehörigkeit bekommen. Dafür müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine Voraussetzung ist zum Beispiel, dass die Eltern ist schon lange in Deutschland leben und auch für immer beleiben dürfen. Es ist gut, dass die Kinder dann die Voraussetzungen erfüllen müssen, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen.

Stimmen nicht zu. Die AfD will es wieder aus dem Gesetz streichen, dass Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit bei der Geburt unter bestimmten Voraussetzungen bekommen können, auch wenn kein Elternteil deutsch ist. Die Anfordungen, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen, müsse steigen. Es darf keinen Anspruch auf Einbürgerung geben. Wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen bekommt, soll das anstrengend sein und die Person stolz machen.

Alle Studierende und Auszubildende sollen monatlich Geld (BAföG) bekommen können. Das soll unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern sein.

Stimmen nicht zu. Die CDU und CSU wollen das BAföG weiteretwickeln. Es soll besser zu verschiedene Studierenden und Auszubildenen passen und so Bildung ermöglichen. Aber das BAföG ist eine Sozialleistung. Deswegen muss überprüft werden, ob die Studierenden und Auszubildenen es brauchen. Dafür wird das Geld geprüft, was sie verdienen und besitzen. Das muss auch so bleiben, weil es gerecht ist.

Neutral. Das monatliche Geld für Studierende und Auszubildende (BAföG) will die SPD so ändern, dass arme Studierende und Auszubildende mehr Unterstützung bekommen. Zum Beispiel sollen mehr Menschen BAföG bekommen. Niemand soll aus Angst vor Geldschulden das Studium nicht machen können.

Stimmen zu. Die GRÜNEN wollen, dass alle sich ein Ausbildung oder Studium leisten können. Dabei soll es egal sein, wie viel die Eltern verdienen oder besitzen. Dafür wollen die GRÜNEN das BAföG verändern. Es soll eine Grundsicherung für Studierende und Auszubildende sein. Der Betrag soll höher sein als er jetzt ist. Studierende und Auszubildende sollen das Geld direkt überwiesen bekommen. In der Zukunft soll das BAföG elternunabhängig sein.

Stimmen zu. Die LINKE setzt sich für ein neues BAföG ein. Man soll es nicht zurückzahlen müssen. Es soll von den Eltern unabhängig sein. Das BaföG soll alle erreichen, die es brauchen. Ob man studieren möchte oder eine Ausbildung machen möchte, soll nicht davon abhängen, wie viel Geld man hat oder was die Eltern wollen. Das BAföG muss regelmäßig und automatisch daran angepasst werden, was Leben und Wohnen kostet.

Stimmen zu. Die FDP will ein elternunabhängiges BAföG einführen. Alle Studierenden und Auszubildenden sollen monatlich Geld bekommen, wobei der Betrag unabhängig vom Einkommen der Eltern ist. Die freie Wahl des Studiums darf nicht länger von der Unterstützung der Eltern abhängen. Studierende sollen einen monatlichen Betrag von 200 Euro erhalten. Weitere 200 Euro sollen sie bekommen, wenn sie sich ehrenamtlich engagieren oder einen Nebenjob haben. Außerdem sollen die Studierenden einen Kredit bekommen. Den sollen sie erst zurückzahlen müssen, wenn sie selbst genügend Geld verdienen. Das neue BAföG soll man für die Regelstudienzeit (meist 3 Jahre für den Bachelor und 2 Jahre für den Master) und noch plus zwei Semester bekommen. Auch wenn Studierende das Studienfach wechseln, sollen sie das BAföG noch bekommen. Das Alter der Studierenden und, wie viel sie nebenbei verdienen, soll auch egal sein. Die Beantragung und Verwaltung des BAföG will die FDP vollständig digitalisieren.

Stimmen nicht zu. BAföG ist eine Sozialleistung. Deswegen sollen es nur Menschen bekommen, die es brauchen. Die AfD möchte das BaföG so umbauen, dass gute Studierende das BAföG nicht zurückzahlen müssen. Studierende sollen auch weniger BAföG zurückzahlen, wenn sie während des Studiums ein Kind bekommen oder wenn sie sich gesellschaftlich engagieren. Außerdem soll es möglich sein, nur einen Teil des BAföG zu bekommen, damit man später nichts zurückzahlen muss.

Eine Familie besteht nur aus Vater, Mutter und Kind und orientiert sich am Abstammungsprinzip. Abstammungsprinzip bedeutet, das Kind bekommt automatisch die Staatsangehörigkeit der Eltern. Ein Kind, das in Deutschland geboren wird, ist also nicht automatisch Deutsche oder Deutscher.

Stimmen zu. Die Mitglieder in einer Familie bilden ein starkes soziales Netzwerk. Alle Mitglieder treten füreinander ein und unterstützen sich gegenseitig. Die CDU/CSU findet Ehe und Familie besonders wichtig. Sie will aber andere vielfältige Formen, die in der Lebenswirklichkeit vorkommen, nicht ausgrenzen. Eine Mehrzahl der Menschen lebt im Modell der klassischen Familie mit Mutter, Vater und Kindern. Dieses Modell von Familie soll weiterhin vermittelt werden, ohne andere Formen von Familie zurückzusetzen.

Stimmen nicht zu. Familien sehen ganz verschieden aus. Das liegt auch an den verschiedenen Wegen, wie man heute ein Kind bekommen kann, also zum Beispiel durch künstliche Befruchtung. In immer mehr Fällen gibt es dann biologische Eltern und soziale Eltern. Biologische Eltern vererben die Gene. Soziale Eltern sind für das Kind verantwortlich und kümmern sich um das Kind. Deshalb setzt sich die SPD für ein neues, modernes Gesetz für Familien ein. Das Gesetz, dass jetzt gerade die Angelegenheiten für Eltern und Familien regelt, ist komplett veraltet. Es muss leichter für alle Eltern werden, als Familie anerkannt zu werden. Die SPD möchte keinen Unterschied zwischen heterosexuellen Paaren (Mann und Frau) und homosexuellen Paaren (Mann und Mann oder Frau und Frau) machen. Deswegen wollen sie auch die Mitmutterschaft. Das bedeutet, dass ein Kind direkt zwei Mütter hat, wenn ein lesbisches Ehepaar ein Kind zusammen bekommt. Das hat die SPD der Regierung auch schonmal vorgeschlagen. Die CDU/ CSU wollte das aber nicht und deswegen gibt es das Gesetz jetzt nicht.

Stimme nicht zu. Familien sind ganz verschieden und diese Vielfalt muss ein modernes Gesetz für Familien abbilden. Das aktuelle Gesetz für Familien ist nicht auf dem neuesten Stand. Das Gesetz muss also dringend geändert werden und das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen. In immer mehr Familien übernehmen verschiedene Erwachsenen, die nicht unbedingt die biologischen Eltern sind, Verantwortung für das Kind. Das muss im Gesetz berücksichtigt werden, zum Beispiel mit dem grünen Konzept einer Elternschaftsvereinbarung. Die Elternschaftsvereinbarung regelt die Rechte von biologischen Eltern und Wunscheltern und dem Kind. Dabei kann auch die gesetzliche Verantwortung für das Kind auf ein oder zwei andere Erwachsene übertragen werden. Das Gesetz für Familien soll so geändert werden, dass z.B. Kinder von zwei Müttern nicht mehr diskriminiert werden. Die Mutter, die das Kind geboren hat, und die Mutter, die mit ihr das Kind aufzieht, sollen nach dem Gesetz unmittelbar beide Eltern sein.

Stimme nicht zu. Es darf nicht sein, dass es für die Kinder zu Benachteiligungen kommt. Zum Beispiel, wenn sie in einen anderen Mitgliedstaat reisen oder dorthin ziehen. Es kann dann sein, dass Kinder nicht alle Rechte und Unterstützung bekommen, weil ihre Familie nicht anerkannt wird. Das aktuelle Abstimmungsprinzip ist dabei keine Hilfe. Deswegen fordern wir ein Wahlverwandtschaftsrecht. Wahlverwandtschaftsrecht bedeutet, dass jede Gemeinschaft, die sich einander verbunden fühlt, Verantwortung füreinander übernehmen darf. Das meint nicht nur Paare. Es können zum Beispiel mehr als zwei Personen sein (Mehrelternfamilie). Alle Menschen einer Wahlverwandtschaft sollen die Rechte einer Familie haben (also zum Beispiel umfangreiches Besuchsrecht im Krankheitsfall, Adoptionsrecht und Aussageverweigerungsrecht). Sie sollen auch alle Unterstützungen haben, zum Beispiel wenn ein Mensch einer Wahlverwandtschaft ein Kind ist oder Pflege braucht.

Stimmen nicht zu. Familie ist überall dort, wo Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. Es gibt neben der traditionellen Familienform (Mutter, Vater, Kinder) viele weitere Möglichkeiten des Zusammenlebens in einer Familie. Jeder soll die für sich passende Form wählen. Es ist Realität, dass Kinder mehr als zwei Elternteile haben. Das will die FDP auch rechtlich anerkennen. Eine Anerkennung soll bereits vor der Geburt möglich sein. Die FDP will bis zu vier Elternteile rechtlich anerkennen lassen.

Stimmen zu. Die AfD bekennt sich zur Familie als Ausgangspunkt unserer Gesellschaft. Die Familie besteht aus Vater, Mutter und Kindern. Familie bedeutet Sicherheit, Obhut, Heimat, Liebe und Glück. Diese Werte werden von den Eltern an ihre Kinder weitergegeben.

Deutschland soll eine Kindergrundsicherung einführen, also Geld für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Diese soll alle Sozialleistungen für Kinder und Familien zusammenfassen. Dazu gehört z. B. das Kindergeld oder Wohngeld. Damit können Familien auch Geld für Klassenfahrten oder für Hobbies der Kinder verwenden.

Stimmen nicht zu. CDU/CSU wollen Familien finanziell stärken, weil sie unsere Gesellschaft voranbringen. Andere Maßnahmen, die sich am Ziel und an den individuellen Bedürfnissen orientieren, hält die CDU/CSU für sinnvoller als eine Kindergrundsicherung. Die CDU/ CSU hält daran fest, dass auch Paare ohne Kinder weniger Steuern zahlen müssen. Sie wollen zusätzliche Maßnahmen entwickeln, um Kinder zu berücksichtigen. Die CDU/CSU hat die finanzielle Situation von Familien spürbar verbessert, indem sie den Kinderfreibetrag und das Kindergeld Anfang 2021 deutlich erhöht haben. Der Kinderfreibetrag bdeutet, dass Familien mit Kindern weniger Steuern von ihrem Lohn zahlen müssen. Das Kindergeld ist eine Geldsumme, die die Eltern für jedes Kind bekommen. Die CDU/CSU möchte, dass Familien mit Kindern in Zukunft weniger Steuern zahlen. Auch Alleinerziehende sollen weniger Steuern zahlen. Die CDU/CSU möchte auch durch andere Maßnahmen Familien und vor allem Frauen entlasten.

Stimme zu. Die SPD hat ein Konzept der Kindergrundsicherung entwickelt, das aus zwei zentralen Bereichen besteht. Zum einen aus einer Infrastruktur, die gerechte Bildung und Teilhabe für alle Kinder ermöglicht. Die Infrastruktur beinhaltet gute und kostenlose Kitas, ein Ganztagsangebot für Schulkinder, eine soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche (z.B. Kinos und Bibliotheken) und freie Fahrt in Bus und Bahn in der Umgebung des Wohnorts sowie ein Recht auf freie Bewegung vor allem auf dem Land. Auf dem Land gibt es häufig noch keine guten Möglichkeiten zur Bewegung, weil Bahn und Busse fehlen. Der andere zentrale Bereich der Kindergrundsicherung ist das Kindergeld. Das soll automatisch ausgezahlt werden und je weniger eine Geld eine Familie hat, desto höher das Kindergeld.

Stimmen zu. Die GRÜNEN möchten Familien durch eine sehr gute Infrastruktur, z.B. sichere Straßen und gutes Internet, und eine einfache und gerechte Kinder- und Familienförderung stärken. Das soll die Kindergrundsicherung sein. Diese soll alle Leistungen für Kinder und Familien zusammenfassen.

Stimmen zu. Die LINKE setzt sich seit vielen Jahren für eine Kindergrundsicherung ein, die die wesentlichen Sozialleistungen zusammenfasst. Dazu gehören Kindergeld, Kinderzuschlag, Hartz IV/ Sozialhilfe und Wohngeld. Für die Kindergrundsicherung spielt der Bedarf von Kindern und Jugendlichen, das Einkommen der Eltern und die Unterkunftkosten (Miete) eine Rolle. Das Konzept der LINKEN für die Kindergrundsicherung steht auch in dem Wahlprogramm. Sie orientieren sich an einem Modell vom Bündnis Kindergrundsicherung. Die Kindergrundsicherung soll gestuft sein. Es geht los bei 630€ für die ärmsten Kinder und je nachdem, wie viel die Eltern verdienen, geht es bis 328€. Das ist genau so viel wie das erhöhte Kindergeld, das die LINKEN sofort für alle Kinder fordern.

(Die Partei hat sich nicht entschieden, ob sie zustimmen, ablehnen oder neutral sind. Deshalb haben wir Neutral ausgewählt.) Die FDP will ein Kinderchancengeld: Das besteht aus einem Grundbetrag, das vom Einkommen der Eltern unabhängig ist, einem Betrag in unterschiedlicher Höhe, der vom Elterneinkommen abhängig ist und dem Chancenpaket. Über das Chancenpaket sollen Kinder, die in Familien mit wenig Einkommen aufwachsen, zum Beispiel Musikunterricht, Nachhilfe oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein erhalten.

Stimmen nicht zu. (Die AfD hat zu dieser These keine Begründung geschickt.)

Manche Kinder und Jugendliche leben in Einrichtungen, z. B. wenn sie nicht in ihrer Familie wohnen können. Oder wenn sie mit einer Behinderung leben und pflegebedürftig sind. Manche leben auch in Pflegefamilien. Wenn Kinder und Jugendliche Geld verdienen, z. B. wenn sie eine Ausbildung oder einen Ferienjob machen, müssen sie einen Teil dieses Geldes an das Jugendamt abgeben. Das Jugendamt gibt das Geld der Einrichtung oder der Pflegefamilie. Die neue Regierung soll sich dafür einsetzen, dass diese Kinder und Jugendliche kein Geld mehr abgeben müssen.

Stimmen nicht zu. Der Beitrag, den junge Menschen in Pflegeeinrichtungen und Pflegefamilien von ihrem Gehalt zahlen müssen, wurde schon von 75% auf 25% gesenkt. Außerdem dürfen die Jugendlichen auf jeden Fall 150€ behalten und müssen nur etwas abgeben, wenn sie mehr als 150€ im Monat verdienen. Von kurzen Ferienjobs und ehrenamtlichen Jobs müssen sie nichts abgeben. Um Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien oder in -einrichtungen darin zu bestärken, für sich und ihr Leben Verantwortung zu übernehmen, ist es aber berechtigt, dass sie einen Teil von ihrem Gehalt für ihre Unterbringung bezahlen müssen.

Stimmen zu. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat die SPD erreicht, dass Jugendliche viel weniger Geld an das Jugendamt abgeben müssen als bisher. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist ein Gesetz zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die benachteiligt sind. Eigentlich wollte die SPD, dass Kinder und Jugendliche gar nichts mehr abgeben müssen, aber es musste ein Kompromiss gefunden werden und so wurde der Kostenbeitrag nur gesenkt. Die SPD findet es aber wichtig, dass Kinder und Jugendliche ihr Geld behalten dürfen, weil sie dann bestärkt sind, Verantwortung für sich und ihr Leben zu übernehmen.

Stimme zu. Die GRÜNEN möchten abschaffen, dass Jugendliche in Einrichtungen und Pflegefamilien einen Beitrag zahlen müssen.

Stimmen zu. Die LINKE setzt sich schon seit vielen Jahren dafür ein, dass die Kinder und Jugendliche in Pflegeeinrichtungen kein Geld mehr abgeben müssen. Als das Kinder- und Jugendhilfegesetz (heißt jetzt Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) neu gemacht wurde, hat die LINKE dazu eine Änderung vom Gesetz vorgeschlagen. Der Vorschlag wude abgelehnt.

(Die Partei hat sich nicht entschieden, ob sie zustimmen, ablehnen oder neutral sind. Deshalb haben wir Neutral ausgewählt.) Die FDP will für ein besseres Angebot zur Berufs- und Studienberatung in Jugendpflegeeinrichtungen sorgen. Kinder, die im Heim oder einer Pflegefamilie aufwachsen, müssen ihr selbstständig verdientes Geld behalten können. Es soll ihnen nicht mehr zur Finanzierung ihrer Unterbringung weggenommen werden. Auch soll nach dem 18. Geburtstag eine Verlängerung der Unterbringung im Jugendheim oder bei Pflegefamilien unkompliziert möglich sein. Und zwar solange die Jugendlichen noch zur Schule gehen oder sich in einer Berufsausbildung befinden. Die FDP will den Betroffenen die Erlangung von Berufs- und Schulabschlüssen, einschließlich der Hochschulreife erleichtern.

Neutral. (Die AfD hat zu dieser These keine Begründung geschickt.)

Hier alle 24 Thesen, die wir an die Parteien gesendet haben, und die Antworten der Parteien zum Nachlesen.

Über die Zusammenarbeit zu diesem Projekt

Es ist mittlerweile gute Tradition, dass das Netzwerk Kinderrechte die im Bundestag vertretenen Parteien im Vorfeld von Bundestagswahlen dazu befragt, was sie zur Verwirklichung der Kinderrechte in der kommenden Legislaturperiode tun werden. Mit unserem Themennetzwerk Flucht, dem Themennetzwerk Bildung und den rund 100 Mitgliedern unseres Netzwerks haben wir in Kreativworkshops Thesen entwickelt. Aus dem “Pool an Thesen” haben wir in einem Workshop 24 ausgewählt.

Diese haben wir zur Beantwortung an die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien geschickt. Unterstützt wurden wir bei diesem Prozess von Tanja Binder, einer Politikwissenschaftlerin. Gemeinsam mit unseren Mitgliedern haben wir auch die Wahlprogramme der Parteien mit Blick auf unsere Thesen gesichtet. Ausgewählt wurden für unseren Kinderrechte-Kompass Thesen, die bei den Antworten der Parteien Diversität erzeugt haben. So sollen die unterschiedlichen Positionen sichtbar gemacht werden.

Die Kinderrechte-Champions

Diese Politiker:innen haben sich verpflichtet, für Kinderrechte einzutreten. Finde heraus, welche davon in deinem Wahlbezirk sind!

U18 Wahl

U18-Wahlen finden immer 9 Tage vor einem offiziellen Wahltermin statt. U18 bietet in Vorbereitung auf die Wahlen Anlass für selbstorganisierte politische Bildung.

Der Kinderrechte-Kompass ist ein Projekt der National Coalition – Netzwerk zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland. Ausführliche Hintergrundinfos zum Kinderrechte-Kompass finden sich im Projektsteckbrief. Ansprechpartnerinnen sind Kirsten Schweder und Pauline Richter.

© National Coalition Deutschland –
Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.