Kinder und Jugendliche sind weitaus häufiger von Ausbeutung und Menschenhandel betroffen, als bekannt ist. Sie werden zu sexuellen oder kriminellen Handlungen, zur Arbeit oder zum Betteln gezwungen. Viele von ihnen werden nie als Betroffene erkannt oder geschützt.
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland 2022 für getroffene Maßnahmen gewürdigt, insbesondere die Verabschiedung eines Kooperationskonzepts auf Bundesebene zum Schutz und zur Unterstützung von Kindern, die Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung wurden. Er empfahl jedoch weitergehende Gesetzesanpassungen und Maßnahmen, um die Rechte betroffener Kinder und Jugendlicher umfassend zu schützen.
Was wurde seitdem umgesetzt? Was ist noch offen? Und was muss die Bundesregierung bis zur nächsten Staatenüberprüfung unbedingt angehen? Diesen Fragen gehen wir in der Veranstaltung gemeinsam nach.
Nach einer inhaltlichen Einführung durch ECPAT Deutschland, die internationale Schutzstandards, aktuelle Daten und rechtliche Grundlagen darlegt, stellt das Deutsche Institut für Menschenrechte seine Analyse „Durchs Raster gefallen? Kinder und Jugendliche als Betroffene von Menschenhandel in Deutschland” vor, die untersucht, inwieweit rechtliche Vorgaben zu Schutz, Identifizierung und Unterstützung minderjähriger Betroffener in Deutschland umgesetzt werden.
Anschließend gibt es Raum für Austausch und gemeinsame Diskussion.
Die Veranstaltung findet am 28. Mai von 10:00 bis 11:30 Uhr per Zoom statt. Anmeldeschluss ist der 26. Mai.
Follow-Up-Veranstaltung Netzwerk Kinderrechte und Deutsches Institut für Menschenrechte
Zwei Mal im Jahr veranstalten die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (NC) und das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) eine Follow-Up-Veranstaltung, um die Umsetzung der Empfehlungen an Deutschland aus der letzten Staatenüberprüfung zu diskutieren. Dabei wird jedes Mal der Fokus auf ein anderes Themengebiet gelegt. Ziel ist es, die Mitgliedsorganisationen der NC, die Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik zu informieren und gemeinsam Empfehlungen für eine verbesserte Umsetzung im Vorfeld des nächsten Staatenberichtsverfahrens zu formulieren.
Der nächste kombinierte siebte und achte Staatenbericht war ursprünglich für April 2027 vorgesehen. Aufgrund des Rückstaus vor dem UN-Kinderrechtsausschuss und der aktuellen Finanzkrise der Vereinten Nationen ist mit einer Verzögerung zu rechnen. Diese Zeit wollen wir aktiv für eine gute Vorbereitung auf die anstehende Staatenprüfung nutzen.