Digitale Follow-Up Veranstaltung von der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention und des Netzwerks Kinderrechte am 25. September 2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr
Wir bitten um Anmeldung bis spätestens zum 24. September 2025, 12:00 Uhr
Das „Dritte Zusatzprotokoll zum Individualbeschwerdeverfahren“ zur UN-Kinderrechtskonvention trat in Deutschland 2014 in Kraft. Es ermöglicht Kindern und Jugendlichen, sich direkt beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf zu beschweren. Aber wie funktioniert das Verfahren? Können sich Kinder auch mit Beschwerden über Klimarechtsverletzungen an den UN-Ausschuss wenden und welche nationalen Beschwerdemechanismen gibt es?
Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention haben die Pflicht, Kinderrechte zu achten, zu schützen und zu fördern. Ein Meilenstein für die Verwirklichung aller Rechte von Kindern und Jugendlichen. Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn Staaten für negative Auswirkungen des Klimawandels auf Kinder verantwortlich sind.
Im Jahr 2023 veröffentlichte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes seine Allgemeine Bemerkung Nr. 26 „Kinderrechte und Umwelt, mit Schwerpunkt auf dem Klimawandel“ (GC26). Kinder werden explizit als Träger*innen von Rechten benannt. Sie haben Anspruch darauf, dass ihre Rechte vor Verletzungen im Zusammenhang mit Umweltschäden geschützt und sie selbst als Umweltakteur*innen anerkannt und vollumfänglich geachtet werden. Besonderes Augenmerk richtet der UN-Ausschuss auf Hürden, mit denen Kinder bei der Wahrnehmung ihrer Rechte konfrontiert werden können.
Das Follow-Up Fachgespräch möchte einen Fokus auf das Dritte Zusatzprotokoll der UN-Kinderrechtskonvention zum Individualbeschwerdeverfahren und die Empfehlungen des UN-Ausschusses an Deutschland aus dem 5./6. Staatenberichtsverfahren in Verbindung mit dem GC26 des UN-Ausschusses legen. Welche Zugänge haben Kinder und Jugendliche in Deutschland, wenn es um ihr Recht auf Beschwerde über Klimarechtsverletzungen geht?
Programm
10:00 Uhr
Begrüßung und Moderation
Judith Feige, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention
10:15 Uhr
Einführung in die Thematik, interaktives Gespräch
Kirsten Schweder, stellvertretende Geschäftsstellenleitung, National Coalition Deutschland
Claudia Kittel, Leitung, Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention
11:00 Uhr
Impulsreferate
Linda Zaiane-Kuhlmann,Leiterin Koordinierungsstelle Kinderrechte, Deutsches Kinderhilfswerk, Impulse zum Individualbeschwerdeverfahren, 3. Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention
Raina Ivanova, Klimaschutzaktivistin: Sie reichte 2019 zusammen mit 15 weiteren jungen Menschen beim UN-Ausschuss eine Individualbeschwerde ein.
Üwen Ergün, Geschäftsführer KinderRechteForum (KRF) und Sprecher der National Coalition Deutschland: Erfahrungen mit Klimabeschwerden von Kindern und Jugendlichen
11:40 Uhr
Gemeinsame Diskussion und Austausch mit den Teilnehmenden der Veranstaltung
12:00 Uhr
Ende der Veranstaltung
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