Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention während der Covid-19-Pandemie
Die Covid-19-Pandemie ist in Deutschland – wie in vielen anderen Ländern – lange unterschätzt worden. So wurden die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie anfangs nur für einen kurzen Zeitraum ergriffen und dann schrittweise verlängert. Aktuell steht vor allem die Diskussion um Lockerungen im Vordergrund, bei der wirtschaftliche Interessen eine große Rolle spielen. Nur einen sehr geringen Raum in den gesamten Diskussionen haben bislang die Perspektiven und Bedürfnisse von Kindern gefunden, obwohl ihre Rechte – etwa auf Schutz vor Gewalt, Bildung, Spiel, Freizeit, Privatsphäre und Gesundheitsversorgung – von den einzelnen Maßnahmen und deren Lockerungen unmittelbar betroffen sind.
Die National Coalition Deutschland erkennt wie der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes an, dass zum Schutz der öffentlichen Gesundheit internationale Menschenrechtsnormen ausnahmsweise Maßnahmen gestatten, welche die Wahrnehmung einiger Menschenrechte zeitweise beschränken können. Beispielsweise diente die Beschränkung der Versammlungsfreiheit für einige Wochen als Maßnahme, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Kinder sind Teil der zu schützenden Gemeinschaft, deshalb sind auch sie von den Schutzmaßnahmen und der Einschränkung von Grundrechten betroffen. Die Bundesregierung muss auch in Krisenzeiten sicherstellen, dass die ergriffenen Schutzmaßnahmen und deren Lockerungen dem Grundsatz des Kindeswohlvorrangs entsprechen. Eine Abwägung der Folgen jeder Maßnahme und ihrer Lockerung auf Kinder und Jugendliche muss so erfolgen, dass negative Auswirkungen so weit wie möglich vermieden werden.
Schutz vor Gewalt ist ein zentrales Kinderrecht. Es gibt Hinweise, dass körperliche, seelische und sexualisierte Gewalt und Vernachlässigung von Kindern während der Pandemie zugenommen haben. Das ganze Ausmaß dürfte sich erst im Zuge der schrittweisen Lockerungen zeigen, denn ein großer Teil der Meldungen an Gewalt- und Missbrauchsfällen kommt aus Kindertageseinrichtungen und Schulen. Von Übergriffen betroffen sind Kinder aus allen gesellschaftlichen Schichten. Armut und beengte Wohnverhältnisse wirken jedoch wie ein Katalysator auf Spannungen und Konflikte, wenn Ausweichmöglichkeiten plötzlich fehlen. Es ist anzunehmen, dass Gewalt in vielen Familien zunimmt, je länger die Pandemie andauert. Kinderschutz muss in der gegenwärtigen Krise stets gewährleistet werden und darf auch später, etwa durch pandemiebedingte Einsparprogramme, nicht in den Hintergrund rücken.
Bildungsungerechtigkeit hat die National Coalition Deutschland bereits in ihrem 2019 erschienenen Bericht an die Vereinten Nationen thematisiert. Das Problem ist nicht neu, es wurde durch die Pandemie jedoch verstärkt und geriet vermehrt ins Bewusstsein. Von der Schließung der Kitas und Schulen in den Monaten März, April und Mai 2020, dem weiterhin eingeschränkten Präsenzunterricht und der Umstellung auf ein plötzliches sogenanntes Homeschooling sind erneut die Kinder am meisten betroffen, die auch vor der Pandemie die Bildungsungerechtigkeit am meisten zu spüren bekommen haben. Dazu gehören vor allem strukturell benachteiligte Kinder, wie beispielsweise Kinder mit Behinderungen, Kinder mit sogenanntem Migrationshintergrund und Kinder aus armutsbetroffenen Familien. Die digitale Spaltung der Gesellschaft wird verschärft, wenn zur Teilnahme am Fernunterricht und zur Kommunikation mit Lehrkräften digitale Endgeräte und Netzverbindungen notwendig sind, zu denen nicht alle Kinder gleichermaßen Zugang haben.
Die Schließung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, Vereinen, Spiel- und Sportplätzen beeinträchtigen Kinder und Jugendliche im Besonderen. Hier können sie spielen und Sport treiben, sich austoben und ihre Freundinnen und Freunde treffen. Diese Orte bieten Kindern und Jugendlichen darüber hinaus die Freiräume, die sie so dringend zum Aufwachsen benötigen. Wenn Kinder aufgrund der Einschränkungen in der Pandemie auf persönlichen Austausch und Kontakt mit ihren Freundinnen und Freunden verzichten müssen, sind digitale Räume der Kommunikation, der Versammlung und Vereinigung und der freien Meinungsäußerung umso wichtiger, um soziale Nähe aufrechtzuerhalten.
Wirtschaftliche Einbußen und Arbeitsplatzverlust der Eltern haben in vielen Familien dazu geführt, dass in der Krise weniger Geld zur Verfügung steht und sich dieser Zustand auf absehbare Zeit nicht grundlegend verändern wird. Gleichzeitig entstehen während der Pandemie für diese Familien faktisch Mehrkosten, beispielsweise für das Mittagessen zu Hause, wenn Kinder nicht in der Kita oder Schule essen, oder für die Anschaffung von mobilen Geräten, die für digitale Unterrichtsformen und die Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten notwendig werden. Hiervon betroffen sind insbesondere Kinder und Familien, die bereits vor der Krise unter Armut litten. Die in Deutschland hohe Kinderarmut, die auch vor der Corona-Pandemie schon Realität war, muss nun unter erschwerten Bedingungen bekämpft werden.
Das Recht auf Entwicklung und das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit, in Artikel 6 und Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben, schließen in einer ganzheitlichen Betrachtungsweise neben der körperlichen auch die geistige, seelische und soziale Entwicklung mit ein. Als Begründung für Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurde vor allem auf die physische Gesundheit abgestellt. Ein umfassendes Verständnis von Gesundheit muss jedoch dazu führen, dass sämtliche Aspekte von Gesundheit handlungsleitend werden. Hierzu gehört auch, die Bedürfnisse von besonders verletzlichen Kindern, wie zum Beispiel von Kindern mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, angemessen zu berücksichtigen.
Im Zuge der Corona-Pandemie wirken sich die Maßnahmen zur Eindämmung auf geflüchtete Kinder sehr stark aus. Die beengte Wohnsituation in Aufnahmeeinrichtungen und in Gemeinschaftsunterkünften erschwert das Umsetzen von Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen. Während der Corona-Pandemie wird noch einmal mehr deutlich, dass Sammelunterkünfte keine geeigneten Orte für Kinder sind. Kinder und ihre Familien sollten besser dezentral untergebracht werden. Dass in Deutschland geflüchtete Kinder beim Zugang zu Gesundheitsleistungen benachteiligt sind und beispielsweise Arztbesuche nicht stattfinden, die zur Diagnose von Vorerkrankungen notwendig wären, hat die National Coalition Deutschland bereits in ihrem Bericht an die Vereinten Nationen 2019 festgestellt. Die Einhaltung aller Kinderrechte, einschließlich des Zugangs zu Gesundheitsleistungen und des Rechts auf Bildung, muss für geflüchtete Kinder genau gleich gelten. Alle Kinder und ihre Familien zu berücksichtigen, wenn es um die sozialen Auswirkungen von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie geht, ist Aufgabe einer Politik, die auf die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention ausgerichtet ist.
Neben den Herausforderungen, die Kinder und Jugendliche in Deutschland aufgrund der weltweiten Pandemie erleben, ist die Situation für viele Millionen Kinder weltweit noch viel prekärer. Es ist zu befürchten, dass diese globale Pandemie an vielen Orten der Welt die Umsetzung der Kinderrechte um Jahre zurückwerfen wird. Ohne entsprechende gesellschaftliche und soziale Infrastruktur oder gar im Kontext von Krieg und Gewalt gehören Kinder zu den vulnerabelsten Gruppen, die von der Pandemie betroffen sind. Bei Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit muss die Bundesregierung Kinderrechte explizit mitdenken; dazu verpflichtet sie Artikel 4 der UN-Kinderrechtskonvention.
In der Krisensituation zeigt sich, wie unverzichtbar gerade jetzt die Kinderrechte sind: Das Prinzip des Kindeswohlvorrangs muss Leitlinie bei allen Entscheidungen sein, die Kinder betreffen. Kinder müssen bei den Maßnahmen, die sie tangieren, gehört und ihre Meinungen müssen angemessen berücksichtigt werden. In der Corona-Pandemie haben viele Maßnahmen zur Eindämmung und deren Lockerungen Kinder ganz unmittelbar betroffen. Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist jetzt wichtiger denn je, damit alle staatlichen Maßnahmen Kinder und Jugendliche explizit berücksichtigen. Aufgabe der Menschenrechte und des Grundgesetzes ist es, zu jeder Zeit die Einhaltung der grundlegenden Normen der Gesellschaft zu garantieren. Gerade in Ausnahmesituationen stellen sie den zentralen Orientierungspunkt für alle Handlungen dar: Auf Kinder bezogen bedeutet dies die Einhaltung aller Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung.
Die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e. V. ist ein Zusammenschluss auf Bundesebene von 104 Organisationen und Verbänden zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Im Oktober 2019 veröffentlichte die National Coalition Deutschland den Bericht der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland und den Zweiten Kinderrechtereport. Die National Coalition Deutschland wird aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes gefördert.
KONTAKT: Judit Costa, E-Mail: judit.costa[at]netzwerk-kinderrechte.de